„Wir müssen weiter im Vorfeld tätig werden“



Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble im Interview mit dem Magazin Homeland Security (Heft 2/2008)

Homeland Security (HomeSec): Sehr geehrter Herr Minister: in unserem föderalen System sind Sie seitens des Bundes für die Innere Sicherheit zuständig. Polizeiliche wie allgemeine Gefahrenabwehr gehören damit zum Schwerpunkt Ihrer Aufgaben. Um überhaupt Bekämpfungs- bzw. Notfallvorsorgekonzepte entwickeln zu können, bedürfen Sie verlässlicher Gefährdungsabschätzungen und aktueller Risikoanalysen. Hilfreich sind hier sicher der 2. Periodische Sicherheitsbericht, wie auch der 3. Gefahrenbericht der Schutzkommission. Welche Maßnahmen und Lösungsansätze sind aus Ihrer Sicht vorrangig?

Bundesinnenminister Dr. Schäuble: Insgesamt müssen die Sicherheitsbehörden im Rahmen der polizeilichen Sicherheits- und Gefahrenlage heute weiter im Vorfeld und unter größerer Ungewissheit tätig werden.
Das erfordert:

Nutzung moderner Technologien durch die Sicherheitsbehörden
Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit
Verbesserung der Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden

Ein gutes Beispiel für eine Maßnahme, die all diese Aspekte berücksichtigt, ist die Überführung des ursprünglich zwischen sieben Staaten geschlossenen „Vertrags von Prüm“ in den Rechtsrahmen der Europäischen Union. Dieser Vertrag ermöglicht erstmals den automatisierten Austausch von DNA- und Fingerabdruckdaten sowie von Daten aus Kraftfahrzeugregistern. Daneben regelt er den Informationsaustausch über Terrorverdächtige sowie Hooligans und sieht verschiedene Formen der polizeilichen Kooperation wie beispielsweise gemeinsame Streifen vor.

Im nichtpolizeilichen Bereich gilt: Es muss nicht mehr in erster Linie Vorsorge gegen eine klassische militärische Auseinandersetzung getroffen werden. Neben so genannte „asymmetrische Bedrohungslagen“ tritt die Verletzlichkeit hoch technisierter und vernetzter komplexer Gesellschaften als neue Gefahrenquelle. Daneben werden aber auch die Risiken, Gefahren und Schadensereignisse durch extreme Naturereignisse seit Jahren größer.

Bund und Länder hatten sich daher 2002 auf eine „Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“ verständigt, mit der die bisherige strenge Trennung der Verantwortungsebenen für den Zivilschutz (Bund) und den Katastrophenschutz (Länder) im Sinne einer gemeinsamen Verantwortung für die Bewältigung von Großschadenslagen ein Stück weit überwunden wird. In der Umsetzung der Neuen Strategie sind Bund und Länder schon sehr weit gekommen. Sinnfälliger Ausdruck ist die Gründung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) im Mai 2004 mit neuen Instrumenten für eine effiziente Bund-Länder-Koordinierung bei Großschadenslagen.

Da die Mehrzahl der für unsere Gesellschaft als kritisch zu betrachtenden Infrastrukturen im Besitz privater Betreiber ist, arbeiten Staat und Wirtschaft Hand in Hand, um den wirkungsvollen Schutz dieser Anlagen, Einrichtungen und Systeme sicherzustellen. Ein Ergebnis einer solchen Kooperation ist der im Januar 2008 vom Bundesinnenministerium veröffentlichte Leitfaden „Schutz Kritischer Infrastrukturen ? Risiko- und Krisenmanagement“, der als Gemeinschaftsprodukt von Akteuren aus Unternehmen, Behörden und einer wissenschaftlichen Einrichtung entstanden ist. Er soll den Betreibern Hilfestellungen beim Aufbau und der Weiterentwicklung ihres jeweiligen Risiko- und Krisenmanagements geben.

HomeSec: Kürzlich haben Sie im Ministerium die Abteilungen ÖS, B und IS umorganisiert. Welche Gründe gab es für diese doch einschneidenden strukturellen Änderungen?

Schäuble: Man könnte zusammenfassend sagen: „Aller guten Gründe sind drei“. Aber der Reihe nach: Als strukturelle Konsequenz aus der „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“ hat die Bundesregierung, wie schon erwähnt, das BBK errichtet. Das war ein Zeichen für die neue Wertigkeit des Bevölkerungsschutzes. Um diesen neuen Stellenwert auch in der Organisation des Ministeriums selbst stärker sichtbar zu machen, wurden ab Dezember 2007 alle entsprechenden Aufgaben in einer eigenen Abteilung „Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz“ (KM) konzentriert. Das betrifft nicht nur die Fachaufsicht über das BBK und die Bundesanstalt THW, sondern auch das ressortübergreifende Krisenmanagement.

Im Zuge der verstärkten Anstrengungen zur Bekämpfung des internationalen islamistischen Terrorismus war eine Schnittstellenbereinigung bei der Wahrnehmung der Fachaufsicht über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das Bundeskriminalamt (BKA) und eine Bündelung dieser Aufgaben in einer zentralen Zuständigkeit erforderlich. Dafür wurden in der neuen Abteilung ÖS die Zuständigkeiten für den Verfassungsschutz einschließlich der Fachaufsicht über das BfV in der Unterabteilung ÖS III gebündelt, die Polizeiangelegenheiten einschließlich der Fachaufsicht über das BKA der Unterabteilung ÖS I zugeordnet sowie die Aufgaben der Terrorismusbekämpfung im Stab ÖS II zusammengeführt. Dieser ganzheitliche Ansatz bietet eindeutige Vorteile hinsichtlich der konzeptionellen Möglichkeiten und Fähigkeiten der Fachabteilung zur Fortentwicklung dieser beiden Sicherheitsbehörden.

Die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus haben bewiesen, dass es einer engen Kooperation zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder bedarf, um hier zu Erfolgen zu kommen. Aus diesem Grunde haben wir das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) und das Gemeinsame Internetzentrum (GIZ) geschaffen, in dem sowohl das BKA als auch das BfV vertreten sind. Derartige Kooperationsprojekte können jetzt schnittstellenfrei seitens der Abteilung ÖS ministeriell begleitet werden.

Die Neuorganisation der Abteilung B folgte auf die neuorganisierte Bundespolizei, in der das neue Bundespolizeipräsidium in Potsdam die zentrale Steuerung der operativen Arbeit der Bundespolizei übernommen hat. Diese zentrale Steuerung musste in der Vergangenheit im Bundesinnenministerium wahrgenommen werden, da die Bundespolizei in fünf regionale Bundespolizeipräsidien und eine Bundespolizeidirektion für zentrale Aufgaben gegliedert war. Mit der Einrichtung der Bundesoberbehörde in Potsdam, die vor der Neuorganisation nicht existierte, ist die Steuerung der polizeilichen Arbeit auf das Bundespolizeipräsidium übergegangen, das auch bislang in meinem Haus wahrgenommene nicht-ministerielle Aufgaben übernommen hat. Im Ergebnis dieser Abschichtung kann sich das Bundesinnenministerium auf die Ausübung der Fachaufsicht und auf die Wahrnehmung ministerieller Kernaufgaben beschränken. Die bisherige Organisationsstruktur der Abteilung B war deshalb zu straffen.

HomeSec: Im Herbst 2009 sind Bundestagswahlen. Welche Gesetzesvorhaben der Inneren Sicherheit wollen Sie bis dahin noch realisieren?

Schäuble: Hier ist insbesondere die beabsichtigte Novellierung des BKA-Gesetzes zu nennen, durch die für das BKA im Bereich der Terrorabwehr Präventionsbefugnisse sowie eine Rechtsgrundlage für die Online-Durchsuchung geschaffen werden sollen. Darüber hinaus soll es ein Umsetzungsgesetz zum Beschluss des Rates zur Überführung des Prümer Vertrages in den EU-Rechtsrahmen geben (automatisierter grenzüberschreitender Austausch von DNA- und Fingerabdruckdaten sowie von Daten aus Kraftfahrzeugregistern).

Ein weiteres wichtiges Gesetzesvorhaben ist die beabsichtigte Novellierung des Zivilschutzgesetzes. Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat jetzt auf ihrer Frühjahrssitzung am 17./18. April 2008 das von mir vorgelegte gesetzgeberische „Konzept zur Fortentwicklung der Rechtsgrundlagen im Bevölkerungsschutz“ gebilligt und mein Haus gebeten, nunmehr das Gesetzgebungsverfahren einzuleiten.

Der Gesetzentwurf stellt die Katastrophenhilfe des Bundes zugunsten der Länder bei der Vorbereitung und bei der Bewältigung von Großschadenslagen, etwa Koordinierungsinstrumente wie das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum mit der Datenbank DeNIS, auf eine moderne, rechtliche Grundlage. Ermöglicht werden zudem, auch in Umsetzung der Koalitionsvereinbarung von 2005, zentrale Koordinierungsmaßnahmen des Bundes bei länderübergreifenden Großschadenslagen, allerdings nur auf Ersuchen der betroffenen Länder. Das operative Krisenmanagement verbleibt in jedem Fall bei den Ländern. Eine Kabinettsbefassung darüber streben wir noch vor der Sommerpause an.

HomeSec: Der Haushaltsausschuss forderte das Ministerium im November 2007 auf, bis 1.7.2008 ein Konzept zum gesamten Bereich des Bevölkerungsschutzes vorzulegen. Das Konzept soll die rechtlichen Grundlagen und vor allem die Zusammenarbeit bzw. die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern regeln. Können Sie uns den Stand der Arbeiten mitteilen? Wo liegen die Schwerpunkte des Konzepts und was ist schon umgesetzt?

Schäuble: Bericht und Konzept werden dem Parlament fristgerecht vorgelegt. Einen Schwerpunkt bildet das neue Ausstattungskonzept, auf dessen politische Eckwerte sich Bund und Länder im letzten Sommer verständigt haben. Ziel ist die Ergänzung des Katastrophenschutzes der Länder mit Einsatzfahrzeugen für Sonderlagen, insbesondere ABC-Gefahren und Massenanfall von Verletzten. Das Konzept umfasst Fahrzeuge für die ABC-Erkundung, die Dekontamination von Personen, so genannte medizinische Task Forces, aber auch Einsatzfahrzeuge für den Brandschutz und die Betreuung. Aufs Ganze gesehen handelt es sich um ein sehr ambitioniertes Programm, das Bund und Ländern für die nächsten rund 10 bis 15 Jahre eine verlässliche Planungsgrundlage gibt. Zugleich stärkt und sichert es die ehrenamtlichen Strukturen in diesen Bereichen.

HomeSec: Der Bevölkerungsschutz in der Bundesrepublik wird sowohl von hauptamtlichen wie auch überwiegend von ehrenamtlichen Helfern getragen. Angesichts des demographischen Wandels steht dieses System vor einer großen Herausforderung. Welche Vorstellungen hat der Bund für eine langfristige Förderung und Stärkung des Ehrenamtes? Beziehen diese Überlegungen auch den Einsatz von mehr Frauen und mehr Migrantinnen und Migranten im Zivil- und Katastrophenschutz mit ein?

Schäuble: Es ist richtig, dass das ehrenamtliche Engagement für einen effektiven Bevölkerungsschutz unverzichtbar ist. Im Verbundsystem der Feuerwehren, der großen Hilfsorganisationen sowie des THW sind rund 1,8 Millionen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer aktiv. Das Ehrenamt ist das Rückgrat des deutschen Notfallvorsorgesystems. Wir werden dies auch im neuen Gesetz zum Ausdruck bringen.

Die demographische Entwicklung in Deutschland und verschiedene andere Entwicklungen beeinflussen die Helferzahlen derzeit jedoch negativ. Diesen Entwicklungen müssen wir entgegenwirken. Wichtig zur Abhilfe sind dabei Maßnahmen, die die gesellschaftliche Verankerung des Ehrenamtes stärken. Dazu gehört auch, dass sich THW, die Feuerwehren und die Organisationen verstärkt um die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund bemühen, die in unserem Lande leben und zum Teil auch hier aufgewachsen, aber bisher noch nicht entsprechend ihrem Anteil in der Bevölkerung im Ehrenamt vertreten sind. Ein weiteres großes Anliegen ist es, die Zahl der ehrenamtlich wirkenden Frauen zu erhöhen.

HomeSec: Neben dem Einsatz der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Helfer ist auch die Selbstverantwortung der Bürgerinnen und Bürger gefragt. Der Information der Bevölkerung als Präventivmaßnahme kommt somit eine besondere Bedeutung zu. Denn wer auf ein Schadensereignis vorbereitet ist, kann mit der Situation besser umgehen, aber auch in der Situation besser reagieren. Wie kann der Bund die Selbstschutz- und Selbsthilfefähigkeiten fördern? Gibt es seitens Ihres Hauses konkrete Maßnahmen, z.B. durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit?

Schäuble: Der Bund fördert die Ausbildung von Jugendlichen im Alter von 10 bis 16 Jahren in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten jedes Jahr mit über vier Millionen Euro. Die Ausführung obliegt den großen Hilfsorganisationen. Weiter gibt der Bund das Magazin „Bevölkerungsschutz“ in einer Auflage von 30.000 Exemplaren für Mitarbeiter in Hilfsorganisationen und Multiplikatoren heraus. Außerdem werden vom BBK eine Anzahl Broschüren (z.B. „Für den Notfall vorgesorgt“) und viele Merkblätter (z.B. zum Verhalten bei chemischen und anderen Gefahren) kostenlos herausgegeben. Und schließlich wird auch die Selbstschutz-Thematik vom BBK im Rahmen von Fachausstellungen im Zusammenhang mit Fachkongressen dargestellt.

HomeSec: Der Reformvertrag der Europäischen Union von Lissabon aus dem Jahre 2007 sieht nach Inkrafttreten erstmals eine Kompetenz der Gemeinschaft für den Katastrophenschutz vor. Im Vorfeld dazu hat die Kommission im März 2008 neue Vorschläge für eine Stärkung der Katastrophenabwehrkapazitäten der EU vorgelegt. Diskutiert werden, gerade auch nach den Waldbränden im letzten Sommer, der Aufbau EU-eigener Kapazitäten sowie operative Zuständigkeiten. Dabei geht es sogar um Weisungsbefugnisse der EU. Wie steht Deutschland zu solch weitreichenden Vorschlägen?

Schäuble: Schwerpunkt der Überlegungen der Kommission ist die Stärkung der Katastrophenreaktion auf Gemeinschaftsebene, u.a. durch die Vorhaltung von Standby-Teams durch die Mitgliedsstaaten und durch die Schaffung von Reservekapazitäten der Gemeinschaft. Diesen Ansatz teilt Deutschland nicht. Wir sind der Meinung, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen dem Prinzip der nationalen Verantwortung und dem Prinzip der Solidarität herrschen muss. Es ist zu allererst Aufgabe der Nationalstaaten, den Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger vor Katastrophen zu gewährleisten.

Daran wird auch der Reformvertrag nichts ändern. Wir wollen und brauchen keine eigenen Katastrophenschutzkräfte, also Doppelstrukturen, auf EU-Ebene und keine Weisungsbefugnisse der Gemeinschaft. Das operative Krisenmanagement muss bei den Mitgliedsstaaten bleiben. Wichtig ist die Verbesserung der Koordinierungsmechanismen, insbesondere eine Stärkung des Monitoring and Information Centres (MIC) der Kommission, damit es seine unterstützenden Aufgaben bei internationalen Hilfsaktionen der Mitgliedsstaaten besser wahrnehmen kann.

Schwerpunkt unserer Anstrengungen auf EU-Ebene sollte im Übrigen nicht die Reaktion auf Katastrophen sein. Wir sollten uns vorrangig darauf konzentrieren, Katastrophen zu verhindern, indem wir uns gegenseitig mit Expertisen sowohl bei der Prävention als auch bei nationalen Vorsorgemaßnahmen unterstützen. Ausdrücklich unterstützen möchte ich den Vorschlag der Kommission, die Katastrophenschutzausbildung in der EU durch eine Vernetzung der nationalen Ausbildungseinrichtungen zu fördern. Ein solches Netz ermöglicht es, von den Stärken anderer Mitgliedsstaaten zu lernen, das Ausbildungsniveau in der EUinsgesamt zu erhöhen und damit die Effizienz gemeinsamen Handelns zu verbessern.

HomeSec: Auf Initiative des Bundes wurden die länderübergreifenden Krisenmanagementübungen (LÜKEX) in 2004, 2005 und 2007 durchgeführt. Der Übung 2007 lag das Szenario einer Pandemie zugrunde. Was sind die wichtigsten Erkenntnisse aus der Übung 2007 und welche Schlussfolgerungen sind daraus zu ziehen? Sind weitere Übungen geplant?

Schäuble: Ja, die nächste LÜKEX-Übung ist im Dezember 2009 vorgesehen. Diese Übungsserie hat sich als ein wirksames Instrument erwiesen, um über ausgewählte Szenarien die generelle Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Krisenbewältigung zu beüben und damit das Bewusstsein für ein gemeinsames Handeln zu schärfen. LÜKEX 07 hat zu einer Weiterentwicklung der Pandemieplanung in Deutschland und zu einer breiten Bewusstseinsbildung für das Thema Pandemievorsorge beigetragen. Der gemeinsam vom Innen- und Gesundheitsministerium geleitete Krisenstab hat sich strukturell und organisatorisch uneingeschränkt bewährt. Fachberater und Wissenschaftler aus den Ressorts waren ständig beteiligt. Strukturelles und organisatorisch-technisches Optimierungspotenzial wurde erkannt und umgesetzt. Die während der Übung auch einberufene Interministerielle Koordinierungsgruppe des Bundes und der Länder hat sich als wichtige Ergänzungsfunktion für das bestehende System des Krisenmanagements ebenfalls bewährt.

HomeSec: Herr Dr. Schäuble, zum Schluss noch eine Frage zu Ihren persönlichen Erfahrungen. Sie waren von 1989 bis 1991 schon einmal Bundesinnenminister und sind es seit 2005 wieder. Lassen sich die Herausforderungen in Ihrer ersten Amtszeit mit den heutigen vergleichen?

Schäuble: Vor knapp 20 Jahren war das Wort „Internet“ vielen noch fremd. Seither haben wir eine unglaubliche Veränderung in den Informations- und Kommunikationstechnologien durch das Internet erlebt ? übrigens auch der Verwaltungsabläufe. Die digitale Revolution ist vielfältig und birgt auch ganz neue Bedrohungsszenarien ? neue Chancen und Risiken in gleicher Weise. Zum anderen bin ich heute viel stärker als damals mit europäischen und internationalen Themen beschäftigt.

Das Bedürfnis nach Sicherheit aber ist bei den Menschen im Wesentlichen gleich geblieben. Niemand will in ständiger Angst um Leib und Leben, Hab und Gut leben müssen. Der Rahmen aber, in dem der Staat für die Sicherheit seiner Bürger Sorge trägt, ist durch die Globalisierung ein anderer geworden. Für die Bekämpfung Organisierter Kriminalität, für den Schutz vor terroristischen Anschlägen und für die Abwehr illegaler Migration brauchen wir heute eine enge internationale und insbesondere europäische Zusammenarbeit.

Das Gespräch führte Vizepräsident a.D. Rudolf Atzbach

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