Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Die wirtschaftliche Lage, in die jede Haushaltsberatung eingebettet ist, wird auch in diesem Jahr überschattet von der Vertrauenskrise, die man sich angewöhnt hat verkürzt Euro-Krise zu nennen. Sie ist nicht vorbei, auch wenn wir Kurs halten. Probleme aufgrund zu hoher Staatsverschuldung, Instabilitäten im Bankensektor und als Folge Phasen der Unsicherheit auch in der Realwirtschaft werden Europa und die Welt leider auch in den nächsten Monaten noch beschäftigen.
Deutschland ist bisher gut durch die Krise gekommen. Die hervorragende wirtschaftliche Entwicklung der letzten beiden Jahre schwächt sich allerdings etwas ab. Das ist zum guten Teil eine Normalisierung, die mit dem Auslaufen eines extrem dynamischen wirtschaftlichen Aufholens nach der Rezession 2009 notwendigerweise verbunden ist. Man muss einfach daran erinnern: Wir hatten als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 einen bis dahin nicht gekannten und unvorstellbaren Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von 5,1 Prozent. Wir haben diesen schneller als alle anderen und schneller als erwartet in den Jahren 2010 und 2011 mit Wachstumsraten von jährlich 3,7 und 3,0 Prozent wieder aufgeholt. Aber dieser Prozess verlangsamt sich jetzt, und das ist auch bei uns zu spüren.
Auch das weltwirtschaftliche Umfeld ist nicht mehr so gut wie bisher. Im Übrigen blickt die ganze Welt auf uns in Europa. So stehen in den nächsten Wochen wichtige Weichenstellungen bevor. Das ist der Rahmen, in dem wir Finanzpolitik und damit den Bundeshaushalt 2013 gestalten müssen. Wir müssen uns wieder und wieder klarmachen, dass die Globalisierung ein Stadium erreicht hat, in dem sich wirtschaftliche oder politische Entwicklungen in allen Teilen der Welt unmittelbar auf uns in Europa und in Deutschland auswirken.
Nach dem Zusammenbruch der Bank Lehman Brothers war die Finanz- und Wirtschaftskrise ja im Wesentlichen noch eine Krise der westlichen Industriestaaten, die zunächst einmal durch eine starke Dynamik in den Schwellenländern teilweise ausgeglichen worden ist. Jetzt hat sich aber auch die Dynamik in den Schwellenländern abgeschwächt, in China wie in Lateinamerika. Gleichzeitig bleibt die Wachstumsdynamik der westlichen Industrieländer – in Europa und jenseits des Atlantiks – geprägt von großen Unsicherheiten.
Vor den Wahlen in den USA besteht eine große Unsicherheit über den künftigen Kurs der amerikanischen Politik bei der Bewältigung der viel zu hohen amerikanischen Staatsverschuldung. Daran muss man gelegentlich erinnern. Die Weltwirtschaft weiß das und ist dadurch belastet.
Natürlich belastet auch die Unsicherheit im Euro-Raum. Investoren halten sich zurück. Sie warten ab, obwohl es auch das muss man sagen gute Investitionschancen in Europa gibt. Wir müssen uns darauf einstellen; und wir sind gut darauf eingestellt – anders als vor zehn Jahren: Da galt Deutschland noch man muss sich daran erinnern; man glaubt es kaum als der kranke Mann in Europa.
Dass wir heute besser dastehen, ist nicht nur daran festzumachen, dass wir die niedrigste Arbeitslosigkeit seit zwei Jahrzehnten, seit der Wiedervereinigung in Deutschland haben, und daran, dass wir den höchsten Beschäftigungsstand aller Zeiten aufweisen. In Wahrheit hat sich noch Grundlegenderes getan – das gibt uns allen auch für die kommende Entwicklung Zuversicht -: Deutschland ist ein ganzes Stück schockresistenter geworden. Unsere Widerstandskraft bei unvorhergesehenen Ereignissen ist größer geworden. Unternehmen, Arbeitnehmer, die Politik, wir alle haben im vergangenen Jahrzehnt die Globalisierung angenommen, und wir haben uns besser darauf eingestellt.
In diesen Tagen hat das World Economic Forum Deutschland für wettbewerbsfähiger als die Vereinigten Staaten von Amerika erklärt. Das ist vielleicht nur eine nette Randnotiz, aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, der harte Kern, der solchen Meldungen zugrunde liegt, ist entscheidend. Die Unternehmen haben sich in teils schmerzhaften Prozessen grundlegend restrukturiert; sie haben ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessert und sich damit gestärkt. Wir haben in den zurückliegenden Jahren außerdem schmerzhafte Reformen unseres Arbeitsmarktes durchgeführt. Sie haben sich aber durch und durch bewährt. Und die Bundesregierung hat Deutschland gut durch die von außen kommende Krise geführt. Sie hat mit ihrer Politik dazu beigetragen, dass es erstmals seit langer Zeit wieder zu echtem Wirtschaftswachstum in Deutschland gekommen ist.
Wir haben übrigens auch Vorschlägen aus der Opposition widerstanden, die auf eine Rückabwicklung der erzielten Reformerfolge ausgerichtet gewesen sind. Wir werden auch die Herausforderungen der Energiewende bewältigen, Schritt für Schritt. Auch das ist eine Riesenaufgabe. Weil ich davon spreche, dass unser Land in allen seinen Teilen gegenüber nicht vorherzusehenden Krisen widerstandsfähiger geworden ist, erwähne ich auch die Energiewende. Niemand konnte mit der Katastrophe Anfang des vergangenen Jahres rechnen. Dass sie Auswirkungen hatte, ist aber auch klar. Die Energiewende trägt dazu bei, dass wir auch insoweit widerstandsfähiger werden, dass wir bezogen auf unvorhersehbare Entwicklungen besser vorbereitet sind. Das ist Vorsorge für die Zukunft, und deswegen werden wir diese Energiewende Schritt für Schritt umsetzen. Auch daraus erwächst eine Stärkung unseres Landes.
Sie können schwerlich bestreiten Sie haben in den zurückliegenden Jahren übrigens daran mitgewirkt, Herr Kollege Poß, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition , dass unser Land insgesamt krisenresistenter geworden ist, und das ist in einer nicht einfachen Zeit eine gute Botschaft und eine gute Grundlage für unsere weitere Arbeit. Das ist kein Grund, nachzulassen in den Anstrengungen, aber es ist eine gute Grundlage.
Jedenfalls können wir aufgrund dessen, was wir in Deutschland in den zurückliegenden Jahren geschaffen haben, zuversichtlich sein, dass selbst ein Nachlassen der weltwirtschaftlichen Dynamik das ist der entscheidende Punkt die deutschen Unternehmen und die deutsche Wirtschaft weniger stark trifft, als das in früheren Jahren der Fall gewesen wäre. Deswegen können wir selbst angesichts der eher pessimistischen Schätzungen wie etwa der jüngsten Schätzung der OECD in der vergangenen Woche, die einen Rückgang der wirtschaftlichen Aktivitäten im dritten und vierten Quartal vorhersagen, davon ausgehen, dass es nicht zu einem starken Anstieg der Arbeitslosigkeit kommen wird. Genau darauf hat der Präsident der Bundesagentur in diesen Tagen erneut hingewiesen. Auch das ist eine wichtige Grundlage für Zuversicht und für weitere konsequente Politik.
Aber natürlich bleibt die Überwindung der Vertrauenskrise im Euro-Raum von zentraler Bedeutung. Die Bundesregierung bzw. die Bundeskanzlerin hat wieder und wieder betont, dass es den einen Befreiungsschlag nicht geben wird. Wir müssen die Fehler da korrigieren, wo sie entstanden sind, und wir müssen Schritt für Schritt verloren gegangenes Vertrauen zurückgewinnen. Die Ursachen liegen auch das darf man nicht übersehen, und man muss es wieder und wieder in Erinnerung rufen in Fehlern der Finanz- und Wirtschaftspolitik der Mitgliedsländer, und sie können nur dort korrigiert werden. Daran führt kein bequemer Ausweg vorbei, weder in Form einer Vergemeinschaftung der Haftung noch durch einen lockeren Umgang mit der Banknotenpresse. Diese Einsicht, dass daran kein Weg vorbeiführt, ist die Grundlage aller Entscheidungen zu europäischen Rettungsschirmen und auch der Europäischen Zentralbank. Die Europäische Zentralbank ist unabhängig.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir alle sind gut gefahren mit der Unabhängigkeit dieser vorrangig der Geldwertstabilität verpflichteten Institution. Deswegen muss die Unabhängigkeit der EZB verteidigt und respektiert werden.Man kann unterschiedlicher Meinung darüber sein, in welchem Maße eine Zentralbank ihre Entscheidungen für Märkte berechenbar machen sollte, weil mit Berechenbarkeit immer auch eine Einladung zu Spekulation verbunden sein könnte. Vor diesem Hintergrund kann man auch das Wort „unbegrenzt“ unterschiedlich interpretieren und darüber viel diskutieren. Nur, man muss das zuvor Gesagte bedenken.
Jedenfalls ist entscheidend, dass ohne konsequente Reformen, ausgehandelt mit den drei Institutionen Internationaler Währungsfonds, Europäische Zentralbank und EU-Kommission und konsequent durch diese Institutionen überwacht das ist das, was man „Troika“ nennt , in den Mitgliedstaaten gar nichts geht. Das nennt man Konditionalität. Diese Konditionalität ist unabdingbare Voraussetzung für jedes europäische Hilfsprogramm. Das steht in den Verträgen, im EFSF und auch im ESM, wenn er denn demnächst in Kraft tritt. Daran ändert sich für die Zukunft nichts.
Übrigens weiß auch die Europäische Zentralbank, dass über Programme des EFSF oder zukünftig des ESM nur verhandelt werden kann, wenn zuvor der Deutsche Bundestag der Aufnahme solcher Verhandlungen über ein Anpassungsabkommen zugestimmt hat. Das ist bekannt, und auch daran wird sich nichts ändern.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dieser konsequenten, von manchen als engstarrig angesehenen Haltung, dem Bestehen auf Konditionalität, darauf, dass jede Hilfe immer Hilfe zur Selbsthilfe sein muss und nicht daran vorbeiführen darf, dass die Ursachen der Probleme bekämpft werden, mit der Auffassung, dass wir Zeit kaufen können, aber dass wir nicht anstelle der Lösung Zeit kaufen dürfen und die Probleme nicht auf die lange Bank schieben dürfen, mit dieser Haltung also sind wir in der Krise gut vorangekommen. In Portugal zeigen die makroökonomischen Kennziffern, dass die Reformen greifen. Irland ist bereits dabei, wieder Zugang zu den Finanzmärkten zu finden. Selbst Griechenland hat beachtliche Schritte zur Reduzierung seiner Haushaltsdefizite unternommen.
Der nächste Troika-Report wird ergeben, ob und inwieweit die strukturellen Maßnahmen umgesetzt worden sind. Aber es ist klar: Alle Verpflichtungen aus dem erst zu Beginn dieses Jahres vereinbarten Programm müssen erfüllt werden. Wenn das nicht der Fall wäre, würde erneut Vertrauen zerstört und erneut die Ansteckungsgefahr für die gesamte Eurozone vergrößert werden. Deswegen kann es in dieser Frage keine neuen Verhandlungen geben. Vielmehr muss das, was vereinbart worden ist, von allen Beteiligten umgesetzt und erfüllt werden.
Im Übrigen haben alle Länder der Euro-Zone, insbesondere die oft genannten Länder Spanien und Italien, beachtliche Fortschritte gemacht: in der Finanzpolitik durch Reduzierung ihrer Defizite, durch strukturelle Reformen zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Insgesamt sind wir in der Euro-Zone auf dem richtigen Weg.
Die Mängel in der Architektur der Währungsunion, die wir bei ihrer Gründung in Kauf nehmen mussten – darüber gab es in den 90er-Jahren eine intensive Debatte – werden konsequent korrigiert. Wir sind in der haushaltspolitischen Überwachung weit vorangekommen. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt hat jetzt mehr Biss, und er kann nicht mehr so leicht ausgehebelt werden wie im Jahre 2003, als er unter den Regierungen Chirac und Schröder erheblich beschädigt worden ist. Das ist für die Zukunft ausgeschlossen.
Im Fiskalvertrag haben sich 25 europäische Staaten – alle Mitgliedstaaten der Euro-Zone und acht der zehn weiteren Mitgliedsländer der Europäischen Union – dazu verpflichtet, in ihre nationale Rechtsordnung Schuldenbremsen einzufügen, die der Schuldenbremse des Grundgesetzes sehr ähnlich sind. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wer vor zwei Jahren vorausgesagt hätte, dass sich darauf 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichten würden, der hätte im besten Fall ein mildes Lächeln geerntet. Dies zeigt, dass ein Einstellungswandel in Europa Platz gegriffen hat: Wir lernen aus den Fehlern der Vergangenheit; die Krise führt zu ihren Lösungen.
Wir sind übrigens auch bei der Finanzmarktregulierung gut vorangekommen. Das kann man länger ausführen, aber das will ich heute nicht tun. Auf eines will ich jedoch hinweisen: Finanzlehren zu ziehen aus dem Mangel an Regulierung, der zu den Übertreibungen, zur Finanz- und Wirtschaftskrise geführt hat, ist auch ein wichtiges Ziel; denn dadurch wird dazu beigetragen, die Staatsschuldenkrise zu überwinden. Wenn die Banken mehr Eigenkapital halten müssen, wenn das Leveraging stärker begrenzt wird, wird man zwar bei den Renditeerwartungen nicht mehr von einer Untergrenze von 25 Prozent ausgehen können, aber die Ansteckungsgefahren für Banken in Staatsschuldenkrisen werden reduziert. Auch das trägt dazu bei, dass wir weniger krisenanfällig als in der Vergangenheit werden.
Wir brauchen – auch das hat die Krise gezeigt – eine Mindestvereinheitlichung im europäischen Bankenrecht. Ich will das ein wenig präziser darlegen, weil in der öffentlichen Debatte ein paar Dinge durcheinandergehen. Eine durchgreifende europäische Bankenaufsicht und klare Regeln zur Restrukturierung notleidender Banken, die von dieser europäischen Bankenaufsicht durchgesetzt werden können, sind notwendig. Deswegen haben die Staats- und Regierungschefs die Finanzminister mit der Konkretisierung einer solchen Aufsicht beauftragt, und sie haben die Kommission gebeten, Vorschläge dazu zu erarbeiten. Die Kommission wird morgen ihre ersten Vorschläge dazu vorstellen, die bis zum Jahresende im Rat beraten werden sollen.
Erst wenn eine solche europäische Aufsicht unter Einbeziehung der Europäischen Zentralbank, also ein wirksamer einheitlicher Aufsichtsmechanismus für Banken des Euro-Währungsgebiets, eingerichtet worden ist, könnte der Stabilitätsmechanismus ESM gemäß der Vereinbarung der Staats- und Regierungschefs vom 28. Juni 2012 und vorbehaltlich jeweiliger parlamentarischer Zustimmungen die Möglichkeit bekommen, Banken zu rekapitalisieren. Nur wer die Aufsichtskompetenzen hat – das war der Grund dieser Regelung – und auch Restrukturierung durchsetzen kann, kann notfalls Kapital zuschießen. Das darf man nicht voneinander trennen.
Im Übrigen will ich darauf hinweisen: Auch wenn ein solcher Beschluss gefasst würde, der übrigens eine Änderung der Leitlinien für den ESM voraussetzen würde, die wir wiederum zuvor im Bundestag beraten und verabschieden müssten, würde es dabei bleiben, dass mit einem Mitgliedsland, das einen Antrag für eine solche direkte Bankenrekapitalisierung durch den ESM stellt, auch entsprechende Anpassungsmaßnahmen – Stichwort Konditionalität – vereinbart würden. Daran wird sich nichts ändern, und daran darf sich nichts ändern.
Im Übrigen muss allen Beteiligten klar sein, dass der Aufbau einer schlagkräftigen europäischen Bankenaufsicht eine komplexe Aufgabe ist. Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Übereilte Scheinlösungen werden uns dabei nicht helfen. Wir sollten uns deswegen zunächst auf diejenigen Banken konzentrieren, die auf europäischer Ebene Systemrelevanz haben können.
Mir scheint es unrealistisch zu sein, in sehr kurzer Zeit eine schlagkräftige europäische Aufsicht für 6 000 bis 8 000 Institute aus dem Boden stampfen zu wollen. Im Übrigen brauchen wir eine klare Trennung vom geldpolitischen Mandat der Europäischen Zentralbank, die sich zumindest in den Organisations- und Entscheidungsstrukturen niederschlagen muss. Nicht zuletzt brauchen wir in jedem europäischen Staat eigene funktionierende Einlagensicherungssysteme und Rekapitalisierungsregeln. Hierzu liegen Regelungsvorschläge der Kommission in Form ausgearbeiteter Richtlinien vor. Wir setzen uns dafür ein, diese Rechtsetzungsverfahren zügig abzuschließen.
Aber dies alles, verehrte Kolleginnen und Kollegen, muss von den Überlegungen, mit denen die vier Präsidenten, die sogenannte Van-Rompuy-Gruppe, beauftragt sind, streng getrennt werden. Ihnen geht es darum, grundlegende institutionelle Veränderungen in Richtung auf eine wirkliche Fiskal- und Bankenunion voranzubringen. Das ist aber ein anderes Thema. Wir müssen uns auf das konzentrieren, was jetzt auf der Tagesordnung steht, und dürfen das nicht mit anderen Punkten verwechseln. Man leistet den ernsthaften Bemühungen um eine schlagkräftige europäische Bankenaufsicht im Übrigen einen Bärendienst, wenn man sie auf Fragen gemeinsamer oder geeigneter Mittelaufbringung reduziert.
Natürlich versteht mancher in Europa unter dem Stichwort „Bankenunion“ viel mehr. In der kurzen Frist sollte sich die Europäische Kommission allerdings auf den konkreten Auftrag konzentrieren, also auf das unmittelbar Anstehende und Machbare. Eine weitergehende Debatte über eine Bankenunion als Teil einer echten europäischen Stabilitätsunion hat gewiss ihre Berechtigung. Aber ein solches Konzept gehört in den Gesamtkontext der notwendigen institutionellen Vertiefung in Europa und in der Euro-Zone. Dafür werden die vier Präsidenten, Van Rompuy als Ratspräsident zusammen mit den Präsidenten von Kommission, EZB und Euro-Gruppe, den Staats- und Regierungschefs im Laufe des Herbstes entsprechende Vorschläge vorlegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Vertrauenskrise im Euro-Raum hat das habe ich eingangs erwähnt natürlich Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage in Europa und der ganzen Welt. Die Bundesregierung hat das Wirtschaftswachstum mit real 0,7 Prozent in diesem Jahr und 1,6 Prozent im nächsten Jahr – das waren die Zahlen der Frühjahrsprognose der Bundesregierung -von Anfang an vorsichtig geschätzt. Diese Schätzung ist, auch was die Entwicklung in diesem Jahr betrifft, mit Blick auf die aktuellen Zahlen nach unten gut abgesichert.
Die aktuellen Konjunktureinflüsse machen deutlich: Ohne ein wettbewerbsfähiges Europa und ohne solide Staatsfinanzen, auch in anderen europäischen Ländern, wird es auch für uns in Deutschland keine nachhaltige Entwicklung geben. Das gilt für die Wirtschaft wie für die öffentlichen Haushalte. Deshalb ich wiederhole dies ist unser Engagement in Europa und für Europa vor allem eine gute Investition in unsere eigene Zukunft.
Wir leisten mit dem Haushalt 2013 einen wichtigen Beitrag auch zur Stabilisierung der Euro-Zone. Wir setzen national unseren Weg der wachstumsfreundlichen Konsolidierung konsequent fort. Wir sind in dieser Legislaturperiode daran muss man erinnern mit einer im Haushaltsentwurf 2010 vorgesehenen Neuverschuldung von rund 86 Milliarden Euro gestartet. Wir konnten die Neuverschuldung seither konsequent abbauen, auf 18,8 Milliarden Euro im vorliegenden Entwurf des Bundeshaushalts 2013. Wir senken die Neuverschuldung in diesem Regierungsentwurf auch gegenüber den im März veröffentlichten und festgelegten Eckwerten weiter ab. Im Vergleich zum Soll des Jahres 2012 so wie es im Haushalt 2012 beschlossen worden ist, einschließlich des Nachtragshaushaltes handelt es sich um einen Rückgang der Neuverschuldung um 13,3 Milliarden Euro.
Wir werden die Neuverschuldung auch im Haushalt 2014, dessen Eckwerte wir im Frühjahr des nächsten Jahres beschließen und vorstellen werden, weiter konsequent zurückführen. Das ist ein wesentlicher Beitrag der Bundesrepublik Deutschland, um die gesamtstaatlichen Verpflichtungen aus dem Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt und aus dem Fiskalvertrag zu erfüllen.
Ich will hinzufügen: Diese Leistungen aus dem Bundeshaushalt sind umso bemerkenswerter, als dass der Bund den Ländern und Gemeinden in dieser Legislaturperiode in erheblichem Umfang zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt hat, die dazu beigetragen haben, dass die Länder und Kommunen insgesamt gesehen bereits einen nahezu ausgeglichen Haushalt haben. Auch das muss man sich gelegentlich in Erinnerung rufen.
Wir werden die Konsolidierungspolitik zur Reduzierung der Neuverschuldung in den weiteren Jahren des Finanzplanungszeitraums fortsetzen. Damit gelingt es uns nicht nur, die Vorgaben der Schuldenbremse im Grundgesetz einzuhalten, sondern wir übertreffen diese Vorgaben weit. Der Bund kann noch in dieser Legislaturperiode, also im nächsten Jahr, und damit drei Jahre früher als nach der Schuldenbremse des Grundgesetzes erforderlich, die eigentlich ab 2016 geltende Obergrenze für das strukturelle Defizit des Bundes von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts einhalten und in den Folgejahren deutlich unterschreiten. Das heißt, wir bleiben im kommenden Jahr um rund 24 Milliarden Euro unterhalb des vom Grundgesetz erlaubten Defizits.
Herr Kollege Schneider, Ihr Jahr für Jahr wiederholter und unredlicher Vorwurf, wir würden irgendwelche Polster ansparen, um am Ende der Legislaturperiode aus dem Vollen zu schöpfen, ist damit wohl endgültig widerlegt. Ich hoffe, Sie werden ihn heute erstmals nicht erheben.
Wir senken die Neuverschuldung, indem wir das Ausgabenwachstum strikt begrenzen. So haben wir das schon im Koalitionsvertrag zu Beginn der Legislaturperiode festgelegt. Der Regierungsentwurf zum Haushalt 2013 und der Finanzplan bis 2016 sehen vor, dass die Ausgaben des Bundes 2013 302,2 Milliarden Euro betragen sollen. Sie unterschreiten damit das Soll des Jahres 2012 um rund 10 Milliarden Euro. 2014 sollen sich die Ausgaben nach dem Finanzplan auf 302,9 Milliarden Euro, 2015 auf 303,3 Milliarden Euro und 2016 auf 309,9 Milliarden Euro belaufen. Wir führen unsere seit Beginn dieser Legislaturperiode eingeschlagene Linie einer fast vollständigen Konstanz des Ausgabevolumens bei veränderter Prioritätensetzung innerhalb des Plafonds also konsequent fort.
Die Begrenzung der Ausgabensteigerung auf einen Wert weit unterhalb der Wachstumsrate des Bruttoinlandprodukts ist ein Paradigmenwechsel. In vergangenen Legislaturperioden sind die Ausgaben leider in der Regel stärker gewachsen als die Einnahmen oder das Bruttoinlandsprodukt. Als Folge daraus ist die Verschuldung des Bundes weiter angestiegen, und die finanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten haben abgenommen. Wir verringern die Verschuldung des Bundes im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt und erhöhen damit den Gestaltungsspielraum künftiger Generationen.
Mit dem Haushalt 2013 beraten wir heute auch das Haushaltsbegleitgesetz, das einige Maßnahmen im Bereich der Sozialversicherungen enthält, die im Saldo zu einer Entlastung des Haushalts um rund 4,9 Milliarden Euro führen. Wir senken unter anderem den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds einmalig um 2 Milliarden Euro, weil dieser Betrag zur Finanzierung des Sozialausgleichs wegen einer entsprechenden einmaligen Erhöhung um 2 Milliarden Euro für Zusatzprämien nicht gebraucht wurde. Das ist eine positive Wirkung der guten wirtschaftlichen Entwicklung der Beitragseinnahmen am Arbeitsmarkt und zeigt: Eine solide Finanz- und Wirtschaftspolitik zahlt sich auch in Bezug auf die soziale Sicherheit aus.
Im Übrigen bleibt der Zuschuss zum Gesundheitsfonds unbeschadet der im Gesundheitswesen anfallenden Überschüsse auf einem hohen Niveau. Es gibt übrigens Schlimmeres als Überschüsse in den gesetzlichen Sozialversicherungskassen, vor allem vor dem Hintergrund unserer demografischen Entwicklung. Man meint ja gelegentlich, es gebe kein größeres Problem als diese Überschüsse. Defizite sind jedenfalls ein sehr viel größeres Problem. Ich wusste natürlich, dass Sie genau an dieser Stelle protestieren. Überschüsse kennen Sie gar nicht. Sie hatten es immer nur mit Defiziten zu tun.
Es kommt zu einer Entflechtung zwischen dem Etat der Bundesagentur für Arbeit und dem Bundeshaushalt. Damit stärken wir die Eigenständigkeit der Bundesagentur weiter. Für den Wegfall der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung braucht die Bundesagentur im Gegenzug keinen Eingliederungsbeitrag mehr für Langzeitarbeitslose an den Bundeshaushalt zu leisten.
Die Sozialversicherungen erwirtschaften Überschüsse; ich habe es gerade gesagt. Ich wiederhole: Es gibt Schlimmeres. Für die gesetzliche Rentenversicherung hat das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch eine Reduzierung des Beitragssatzes zum 1. Januar 2013 beschlossen. Das ist im geltenden Regelwerk aufgrund der gesetzlichen Rentenformel so vorgesehen, wenn die Reserven in der Rentenversicherung ein bestimmtes Niveau überschreiten. Ich plädiere sehr dafür: Es ist ein Ausdruck von Berechenbarkeit und Verlässlichkeit, wenn das für die Rentenversicherung geltende Regelwerk im Einzelfall konkret angewandt und nicht je nach Kassenlage manipuliert wird.
Wir stärken auf diese Weise das Versicherungsprinzip und vor allen Dingen Berechenbarkeit und Verlässlichkeit. Im Übrigen bedeutet unser Konsolidierungskurs gerade eben nicht, dass wir Zukunftsinvestitionen im Bundeshaushalt zurückfahren.
Um für nachhaltiges Wachstum in Deutschland zu sorgen, setzen wir weiter auf gezielte Investitionen in Infrastruktur, in Bildung und Forschung. Die klassischen Investitionen, insbesondere im Verkehrsbereich, also Straße, Schiene, Wasserstraße und kombinierter Verkehr, werden bei einem Betrag in Höhe von rund 10 Milliarden Euro stabilisiert. Wir liegen mit diesen 10 Milliarden Euro deutlich oberhalb des Niveaus vor Beginn der konjunkturellen Ausgleichsmaßnahmen im Jahre 2009 das ist die entscheidende Größe , also vor den Gegenmaßnahmen, die wir krisenbedingt beschlossen haben. Im Übrigen entfallen rund 53 Prozent, also mehr als die Hälfte, der Gesamtausgaben des Einzelplans des Verkehrsministeriums auf Investitionsausgaben.
Aber vor allem fließen in den nächsten Jahren erhebliche Mittel in die Bereiche Bildung und Forschung und damit in unabdingbare Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.
Der Einzelplan 30, also der Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, wächst 2013 um rund 800 Millionen Euro auf nunmehr 13,7 Milliarden Euro. Der Bund unterstützt damit die Länder, die angesichts der stark gestiegenen Zahl von Studienanfängern für die Schaffung zusätzlicher Studienplätze originär zuständig sind.
Bildung und Forschung sind die klar erkennbare Priorität dieser Bundesregierung. Zwischen 2006 und 2013 ist der Anteil des Einzelplans 30 an den Gesamtausgaben des Bundeshaushalts um mehr als 50 Prozent gestiegen. 2006 betrug der Anteil 3 Prozent; 2009 betrug er 3,4 Prozent, und im Jahre 2013 liegt der Anteil bei 4,6 Prozent. Die Bundesregierung meint es also ernst mit dem Motto „Vorfahrt für Bildung und Forschung“. Wir reden nicht nur davon, wie es andere Regierungen früher getan haben.
Wir hatten zu Beginn dieser Legislaturperiode vereinbart und verkündet, dass wir die Mittel für Bildung und Forschung trotz der notwendigen Konsolidierung insgesamt in der Legislaturperiode um 12 Milliarden Euro aufstocken werden. Wir haben in dieser Legislaturperiode mehr als Wort gehalten. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal besonders die Bundesmittel für die erste Säule des Hochschulpakts 2020 erwähnen, die sich im kommenden Jahr auf rund 1,8 Milliarden Euro belaufen werden.
Mit Investitionen in Bildung und Forschung und in die Ausbildung der Jugend, mit Investitionen auch in die Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzt die Bundesregierung die richtigen Schwerpunkte, um Wirtschaft und Gesellschaft auf den demografischen Wandel vorzubereiten. Die Bundeskanzlerin hat wieder und wieder darauf hingewiesen nicht um neue Ängste zu schüren, sondern um uns diesen stattfindenden demografischen Wandel bewusst zu machen , dass es ein Schwerpunkt unserer Bemühungen insgesamt, also gesamtstaatlich und gesamtgesellschaftlich, sein muss, uns auf diesen Wandel rechtzeitig vorzubereiten und Vorsorge zu treffen. Ich glaube, soweit wir haushalterisch unseren entsprechenden Beitrag leisten können, sind das die richtigen Maßnahmen.
Wir werden übrigens mit dem Haushalt 2013 auch unserer globalen Verantwortung weiter gerecht. Der Bund hat seine direkten Aufwendungen für Entwicklungszusammenarbeit in den zurückliegenden Jahren erheblich gesteigert. Nach der OECD-Statistik hat Deutschland im Jahr 2011 insgesamt rund 14,5 Milliarden US-Dollar an öffentlichen Mitteln für diesen Bereich aufgewandt. Wir waren damit in absoluten Zahlen nach den USA der zweitgrößte Geber weltweit. Man muss das auch einmal sagen.
Das hohe Ausgabenniveau des Einzelplans des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, aus dem ein Großteil der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit finanziert wird, wird 2013 noch einmal auf dann rund 6,42 Milliarden Euro erhöht. Gegenüber dem bislang geltenden Finanzplan werden damit zusätzliche Mittel in Höhe von rund 670 Millionen Euro als öffentliche Entwicklungshilfe – ODA – anrechenbare Mittel bereitgestellt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, nun will ich von der Ausgaben- zur Einnahmenseite des Haushalts und damit zur Steuerpolitik kommen. Manche in der Opposition haben ja ein fast schon eindimensionales Verständnis von Steuerpolitik, das offenbar nur in eine Richtung geht, nämlich immer mehr Steuererhöhungen. Das ist das Einzige, was ihnen einfällt. Dieses Verständnis teilt die Bundesregierung ausdrücklich nicht.
Herr Kollege Oppermann, wenn man Ihren Zwischenruf „Steuersenkungen auf Pump!“ einen Moment hinterfragt, dann erkennt man, dass das allein schon Ihre Grundannahme zeigt: Sie gehen davon aus, dass eigentlich alles, was die Bürger nicht an den Staat abführen, irgendetwas ist, das nicht in Ordnung ist. Deswegen sagen Sie: „Steuersenkungen auf Pump!“ Nein, es geht darum: Wir erheben Steuern zu nichts anderem als zur Finanzierung staatlicher Aufgaben und Ausgaben.
Deswegen sind Steuersenkungen lediglich weniger Steuern, die wir einnehmen; sie können gar nicht auf Pump finanziert werden. Das ist in sich ein logischer Denkschluss. Aber wenn man von dem Ansatz ausgeht, dass eigentlich alles dem Staat ist, der dann großzügigerweise den Bürgern ein paar Euro übrig lässt, dann kann man natürlich zu solchen Zwischenrufen kommen. Sie sollten in Zukunft solche Zwischenrufe besser nicht machen.
Im Übrigen sollten wir es einmal klar sagen: Deutschland hat wirklich kein Einnahmeproblem. Das Schwadronieren über eine angebliche Unterfinanzierung unseres Staates mag in manchen Ländern berechtigt sein. Aber wir in Deutschland haben ein insgesamt auskömmliches Einnahmen- und Ausgabenniveau.
Wir schließen die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben nicht, indem wir immer die Steuern erhöhen, sondern wir schließen diese Schere die Haushalts- und Finanzpolitik zeigt es, indem wir die Ausgaben langsamer wachsen lassen als die Einnahmen, und zwar ohne Steuererhöhungen. Das ist nachhaltige Finanz- und Steuerpolitik.
Eine moderate Begrenzung des Ausgabenwachstums ist die beste wachstumsfreundliche Politik. Dazu gehört im Übrigen auch, dass der Staat nicht heimlich Inflationsgewinne einstreicht: durch verdeckte Steuererhöhungen, die sogenannte kalte Progression, die schleichend immer größere Teile des Einkommens der Bürgerinnen und Bürger betrifft.
Neben der Haushaltskonsolidierung und den Investitionen in Wachstumsbereichen gehört für uns zu einer wachstumsfreundlichen Finanzpolitik auch, durch gesetzgeberische Maßnahmen zu Korrekturen zu kommen, wenn es inflationsbedingte Mehreinnahmen gibt. Der Verzicht auf Einnahmen aus der kalten Progression ist übrigens auch ein klares Bekenntnis zu dauerhafter Geldwert- und Preisstabilität und zu größerer Steuergerechtigkeit.
So hoffe ich, dass über unseren Gesetzentwurf im Herbst im Vermittlungsausschuss eine Einigung mit dem Bundesrat erzielt werden kann, damit das Gesetz zum Abbau der kalten Progression rechtzeitig im kommenden Jahr in Kraft treten kann und die Bürgerinnen und Bürger nicht permanent zusätzlich belastet werden, was ohne einen Beschluss des Gesetzgebers der Fall wäre.
Es geht dabei um mehr als um einen einmaligen Schritt. Es geht um die systematische Überprüfung des Zusammenwirkens von Preissteigerungen und Steuerprogression. Dieses Zusammenwirken soll alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden, um einen grundlegenden Ausstieg aus heimlichen, so vom Gesetzgeber nicht beschlossenen Steuererhöhungen sicherzustellen. Im Übrigen haben wir im Haushalt 2013 und auch im Finanzplan die Auswirkungen dieses Gesetzes bereits vollständig berücksichtigt. Das zeigt, Herr Kollege Oppermann, dass der Verzicht auf vom Gesetzgeber nicht beschlossene Steuereinnahmen finanz- und haushaltspolitisch durchaus möglich ist, ohne dass wir das Erreichen der Konsolidierungsziele gefährden.
Ich habe eben gesagt, dass manche in der Opposition ein etwas eindimensionales Verständnis von Steuerpolitik zu haben scheinen, das immer nur in Richtung höherer Steuerbelastung geht. Das will ich ausdrücklich auch auf manche absurden Debatten über eine Besteuerung der Reichen in der Sommerpause beziehen, in denen sich einige ziemlich vergaloppiert haben.
In der Sache betrifft diese Debatte eher die Mittelschicht und damit die mittelständischen deutschen Unternehmen. Ich will es noch einmal sagen: Unser Steuersystem weist keinen grundlegenden Mangel an Gerechtigkeit auf, anders als es den Menschen gelegentlich eingeredet wird. Das obere 1 Prozent in der Einkommenspyramide trägt immerhin deutlich mehr als 20 Prozent zum gesamten Einkommensteueraufkommen bei. Die oberen 10 Prozent tragen mehr als die Hälfte zum gesamten Einkommensteueraufkommen bei. Die unteren 50 Prozent in der Einkommensteuerstatistik tragen nur zu rund 5 Prozent zum Einkommensteueraufkommen bei. Das alles zeigt: Der soziale Ausgleich über die steuerliche Progression funktioniert in unserem Land ganz gut, nicht mehr und nicht weniger.
Ich sage das gar nicht kritisch. Ich weise nur auf die Zusammenhänge hin, weil es gelegentlich in der Öffentlichkeit völlig verzerrt dargestellt wird.
Im Übrigen ist die Besteuerung von Vermögen eben nicht so trivial, wie Sie gelegentlich zu meinen scheinen. Es handelt sich bei jeder Art der Besteuerung von Vermögen um eine Steuer, die außergewöhnlich schwierig zu justieren ist. Deswegen hat das Bundesverfassungsgericht sie schon vor Jahren für verfassungswidrig erklärt.
Wenn Sie sich einmal beruflich mit Steuerrecht beschäftigt haben, dann wissen Sie, dass Bewertungsfragen außerordentlich kompliziert sind. Des Weiteren kommt die Volatilität in Zeiten der Globalisierung hinzu.
Zunächst zum Bewertungsproblem. Wenn Sie in erster Linie Unternehmensvermögen besteuern wollen, dann müssen Sie aufpassen, wen Sie treffen. Es ist eben schwierig, eine gerechte Bemessungsgrundlage für das Vermögen zu finden, das nicht nur auf dem Papier besteht. Das ist das Problem jeder Bewertung. Wenn Sie dann unternehmerische Aktivitäten behindern oder Unternehmer ins Ausland treiben, dann haben Sie am Ende für die Arbeitnehmer nichts gewonnen, im Gegenteil. Das ist das Problem jeder Besteuerung.
Wenn Sie jede Form von Vermögen gemäß dem Gebot der Gleichheit gleich besteuern, dann haben Sie das Problem der Bewertung, also das Problem, wie Vermögenswerte bzw. eingesetztes Kapital im Vergleich zu anderen Vermögen, zum Beispiel zu Geldvermögen, unter Berücksichtigung der Volatilität richtig zu bewerten sind.
Wenn Sie bedenken, wie sehr wir heute dem Druck durch die Globalisierung ausgesetzt sind und dass Kapital dort investiert wird und Arbeitsplätze dort geschaffen werden, wo günstige Bedingungen herrschen, dann dürfen Sie nicht so leicht daherschwadronieren, wie Sie es gelegentlich tun. Auch Sie haben eine Verantwortung für Wirtschaft und Vollbeschäftigung. Wir sind dieser Verantwortung mit unserer Politik gerecht geworden.
Ich bestreite nicht, dass wir die Ausgestaltung unseres Systems weiter verfeinern können und verfeinern müssen. Wenn aber uns und unseren Bürgern für das Jahr 2012 das Bild einer düsteren Wirtschaftslage und eines Gegensatzes von Arm und Reich gemalt wird, dann ist das eher ein Hirngespinst und das genaue Gegenteil der Wirklichkeit, die die Menschen in unserem Land täglich erleben.
– Sie können den real existierenden Sozialismus immer wieder heraufbeschwören. Das Problem ist aber, dass Sie auch noch versuchen, Ihre Hirngespinste zu realisieren. Die Wirklichkeit war damals so traurig, dass wir das nicht noch einmal in Deutschland und in Europa erleben wollen.
Ich muss in diesem Zusammenhang auch ein Wort zu dem Steuerabkommen mit der Schweiz sagen. Ich hoffe sehr, dass es uns gelingt, es noch zu ratifizieren. Wir sollten aufhören, in einer Weise in Europa aufzutreten, dass unsere kleineren Nachbarn das Gefühl haben, wir würden bei ihnen andere Maßstäbe ansetzen.
Ich habe hinreichend Geduld, darauf zu warten, dass Sie in Ruhe den Hinweis akzeptieren, dass es Deutschland nicht gut bekommt, wenn wir den Eindruck erwecken, wir würden gegenüber Nachbarn in Europa, insbesondere gegenüber kleineren, nicht die Prinzipien respektieren, die wir selber für uns als notwendig, richtig und angemessen halten.
Ich glaube auch gar nicht, dass Sie mir da im Grundsatz widersprechen. Deswegen will ich in aller Ruhe sagen: In Deutschland lehnen wir die rückwirkende Einführung von belastenden Gesetzen aus Verfassungsgründen ab. Das ist ein Prinzip unseres Rechtsstaats. Das brauchen wir uns gegenseitig gar nicht vorzuhalten. Das Verfassungsgericht würde im Übrigen auch jeden Verstoß dagegen rügen.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn das in Deutschland so ist, dann sollte doch niemand auf die Idee kommen, von einem Land wie der Schweiz, die auch ein demokratischer Rechtsstaat ist manche sagen sogar, länger als wir, etwas anderes zu verlangen. Die Schweiz wird ihre Gesetze genauso wenig rückwirkend außer Kraft setzen können, wie wir das in Deutschland tun. Das ist der entscheidende Punkt bei diesem Abkommen. Darüber sollten wir uns nicht hinwegtäuschen. Wir haben ein Abkommen, mit dem wir für die Zukunft Anlagen in der Schweiz genauso behandeln wie in Deutschland. Mehr kann man vernünftigerweise nicht wollen.
Für die Zukunft gibt es keinen anderen Schutz für Steuerpflichtige als den in Deutschland. Für die Vergangenheit kann nicht rückwirkend gesetzlich Zugesagtes aufgehoben werden. Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Steueransprüche, übrigens auch strafrechtliche Verfolgungsansprüche, in der Regel in zehn Jahren verfallen. Bei allen Vermögen, die schon länger als zehn Jahre in der Schweiz sind, geht es nur um die Besteuerung von Erträgen. Die Pauschalbesteuerung, die wir für diejenigen vereinbart haben, für die wir nicht die Regelbesteuerung durchführen konnten, ist höher als die Besteuerung nur der Erträge in diesen zehn Jahren. Mehr ist mit einer Regelung für die Vergangenheit, wenn man nicht die Rückwirkung von gesetzlichen Regelungen in der Schweiz fordern will, wirklich nicht zu erreichen.
In aller Ruhe: Ich habe immer gesagt, dass auch das OECD-Musterabkommen gilt. Am 18. Juli ist eine neue Kommentierung des OECD-Musterabkommens auch zu den Gruppenanfragen in Kraft getreten. Wenn Sie sich das genau anschauen, dann werden Sie sehen: Alle die Argumente, die gegen das Abkommen vorgebracht werden, laufen, wenn man sie ernsthaft prüft, völlig ins Leere. Wenn es kein Abkommen gibt, gibt es auch keine Regelung, die das Abschleichen aus der Schweiz verhindern wird. Auch das ist klar. Übrigens: Wenn es ein Abschleichen aus der Schweiz geben sollte, dann zeigt das nur, dass das Abkommen für die Steuerpflichtigen offenbar nicht so attraktiv ist, wie Sie es darstellen. Auch darin liegt ein gewisser Widerspruch. Ich sage mit großem Ernst: Ich hoffe, dass wir in einer vernünftigen, angemessenen und sachlichen Diskussion unserer Verantwortung gerecht werden.
Dann will ich noch eine weitere Bemerkung machen. Ja, solange wir den Zustand haben, den wir durch das Abkommen und nur durch das Abkommen ändern können, solange wir den unbefriedigenden Zustand von heute haben, haben wir uns in schwierigen, höchst umstrittenen Entscheidungen gelegentlich für den Ankauf von Datensammlungen ausgesprochen.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann ja wohl niemand im Ernst die Auffassung vertreten, dass die Gesetzmäßigkeit des Vollzuges von Gesetzen als Prinzip, als Regelfall auf die Zusammenarbeit mit mehr oder weniger kriminellen Figuren gestützt werden soll. Als Ausnahme mag es im Einzelfall gerechtfertigt sein; diese Entscheidung haben wir miteinander getroffen. Darauf aber den Regelvollzug der Besteuerung stützen zu wollen, ist die Perversion des Rechtsstaats.
Eine weitere Bemerkung. Wir sind in der Sommerpause ja geradezu wie mit Sternschnuppen überschüttet worden mit immer neuen Meldungen von immer neuen Datensammlungen und Ermittlungsverfahren usw. Ich habe mich immer wieder dringend erkundigt, auch beim Bundesamt für Finanzen. Wir hatten vor Jahren eigentlich eine feste Verabredung zwischen den Steuerverwaltungen von Bund und allen Ländern, wie in solchen Fällen, auch im Sinne gegenseitiger Unterrichtung, verfahren wird. Frau Bundeskanzlerin, ich muss Ihnen sagen: Ich habe keine Kenntnisse über neue Angebote oder neue Vereinbarungen; ich weiß dazu nichts. Die anderen Bundesländer ich habe herumgefragt haben auch keine Kenntnisse. Es gibt aus Nordrhein-Westfalen eine Fülle von Meldungen, die allerdings bisher nicht in den vereinbarten Unterrichtungsmechanismen irgendeinem anderen Land mitgeteilt worden sind. Ob das alles stimmt oder nicht, kann ich nicht überprüfen. Merkwürdig ist es ein wenig.
Deswegen sage ich: Lassen Sie uns in allem Ernst zu einer vernünftigen, sachgerechten, verantwortlichen Lösung bei der Herstellung von Gerechtigkeit beim Vollzug unserer Steuergesetze und beim Umgang mit unseren Nachbarn in Europa kommen.
Gleiche Abkommen haben im Übrigen das Vereinigte Königreich und Österreich ich glaube, der Bundeskanzler in Österreich ist gar nicht Mitglied der Europäischen Volkspartei; er gehört, glaube ich, Ihrer sozialdemokratischen Parteienfamilie an abgeschlossen. Wir alle empfehlen einen entsprechenden Abschluss auch mit Griechenland. Es scheint wohl doch so zu sein, dass der Regelungsgehalt unseres Abkommens etwas ist, was die anderen in Europa genauso sehen. Vielleicht setzt sich die Vernunft doch gegenüber der etwas verzerrten, polemischen Darstellung durch.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir haben vor der Sommerpause in einem breiten parlamentarischen Konsens dafür gesorgt ich will dankbar daran erinnern, dass es gelungen ist , Entscheidungen zur Bekämpfung der Euro-Schuldenkrise und auch zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags zu treffen. Wir haben damals vereinbart, dass wir das Kapital für die Europäische Investitionsbank, die sogenannte EIB, entsprechend aufstocken. Darüber hinaus haben wir mit den Bundesländern vereinbart, dass wir im kommenden Jahr zusätzliche Finanzmittel für den raschen Ausbau der Kinderbetreuung in Höhe von 580,5 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Wir wollen das möglichst schnell umsetzen. Deshalb haben wir uns entschieden, für das laufende Haushaltsjahr einen zweiten Nachtragshaushaltsentwurf vorzulegen, mit dem wir im Einzelnen unseren Verpflichtungen im Rahmen des europäischen Wachstumspaktes und zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags nachkommen wollen. Dieser Entwurf soll die Mittel zur Aufstockung des Kapitals der EIB das sind 1,6 Milliarden Euro enthalten. Damit erreichen wir, dass die Handlungsfähigkeit der Europäischen Investitionsbank schon jetzt gestärkt wird das ist dringend notwendig , dass sie in kurzer Frist zusätzliche wachstumsfördernde Investitionen anregt und sich selbst günstig refinanzieren kann.
Mit den den Ländern zugesagten zusätzlichen Mitteln für den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige wollen wir, indem wir sie schon jetzt in den Fonds zum Kindertagesstättenausbau einstellen, Länder und Kommunen nachdrücklich ermuntern, die vorhandenen Mittel möglichst schnell ich sage für manche: schneller als bisher abzurufen, damit wir alle, Bund, Länder und Gemeinden, das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im kommenden Jahr ermöglichen und eine ausreichende Zahl an Betreuungsplätzen zur Verfügung stellen.
Es wird uns aufgrund der günstigen Entwicklung in diesem Jahr bei Einnahmen und Ausgaben gelingen, die geplante Nettokreditaufnahme von 32,1 Milliarden Euro für 2012 auch weiterhin, auch mit einem solchen Nachtragshaushalt, einzuhalten und nicht zu überschreiten. Der weitere Haushaltsvollzug wird dann im Übrigen zeigen, ob und inwieweit wir trotz dieses Nachtragshaushalts am Jahresende im Ist erneut, wie in den vergangenen Jahren, noch besser abschneiden als im Soll.
Mit der vorzeitigen Einhaltung der von der Schuldenbremse erst für 2016 vorgesehenen Obergrenze für die strukturelle Nettokreditaufnahme haben wir ein ambitioniertes Ziel gesetzt. Jetzt gilt es, diesen Zielwert für die Neuverschuldung einzuhalten. Das erfordert von uns allen Ausgabedisziplin.
Wir müssen davon ausgehen, dass die unseren Haushaltsplanungen zugrundegelegte gesamtwirtschaftliche Projektion der Bundesregierung für 2013 1,6 Prozent im kommenden Jahr nicht übertroffen werden wird; es gibt zu viele Unsicherheiten, weltwirtschaftlich und auch in der europäischen Entwicklung. Das heißt, dass sich aus der wirtschaftlichen Lage anders als in den zurückliegenden Jahren mit einer hohen Wahrscheinlichkeit keine weiteren Spielräume für den Bundeshaushalt ergeben werden. Also müssen wir davon ausgehen, dass sich die Steuereinnahmen nicht besser entwickeln werden, als bei der vorangegangenen Steuerschätzung prognostiziert worden ist.
Auch beim Arbeitsmarkt, wo die Lage gut ist, können wir nicht erwarten, dass sich die Situation gegenüber den Prognosen weiter verbessern wird.
Aber umgekehrt sind unsere Schätzungen auch nach unten gut abgesichert, weil der Aufschwung bei den Menschen angekommen ist und weil der hohe Beschäftigungsstand wie die insgesamt gute Lohnentwicklung die Einnahmen des Staates insgesamt nachhaltig stabilisieren.
Wir sind, in aller Bescheidenheit, für viele europäische Staaten ein Vorbild, und zwar nicht nur, was unsere wirtschaftliche Stärke angeht, mit der wir 2009 und 2010 aus der größten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg herausgekommen sind. Ich will doch noch einmal daran erinnern: Zum Anfang der Legislaturperiode, Frau Bundeskanzlerin, wurden Sie gefragt: Was ist denn Ihr Ziel? Sie haben damals gesagt: Na, wenn wir am Ende der Legislaturperiode da wären, wo wir vor der Krise waren, dann wäre es toll oder wäre es schon ganz gut. Wir sind Ende vergangenen Jahres da schon gewesen. Wir sind gut aus der Krise herausgekommen.
Wir haben mit unserer Politik in den vergangenen Jahren wie in diesem Jahr gezeigt, dass Wachstum und Konsolidierung das ist die eigentliche Debatte, auch international sich nicht ausschließen, sondern beides, im Gegenteil, zusammengehört. Unser Ansatz wachstumsfreundlicher Konsolidierung hat sich in der Finanz- und Wirtschaftspolitik der Bundesrepublik Deutschland bewiesen. Es zeigt sich: Eine konsequente Selbstbindung an vernünftige Konsolidierung ist ein entscheidender Faktor, der zu nachhaltigem Wachstum positiv beiträgt.
So bieten wir auf der europäischen Ebene eine vernünftige, bessere Alternative zu den vielen Wünschen nach Vergemeinschaftung, Schuldenunion oder Euro-Bonds. Wir haben fest versprochen, dass wir solchen Forderungen aus den Reihen der Opposition niemals nachkommen werden. Wir vergemeinschaften die Schulden nicht. Sie haben lange genug die Forderung erhoben, die Haftung zu vergemeinschaften, ohne die Finanzpolitik zu vergemeinschaften, und Ähnliches mehr. Ich will es Ihnen wieder sagen: Wir bieten mit unserer Politik solider Finanzen und nachhaltigen Wirtschaftens eine bessere, seriöse Alternative.
Ich will ausdrücklich sagen: Jede Alternative, bei der versucht würde, mit einer weniger soliden Finanzpolitik die Probleme kurzfristig zu überwinden, würde am Ende nicht nur den Steuerzahler teuer zu stehen kommen, sondern sie würde vor allen Dingen nachhaltiges Wachstum in Europa nicht möglich machen. Alle modernen wirtschaftlichen Untersuchungen belegen, dass nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum nur auf der Grundlage solider finanzpolitischer Entwicklung möglich ist und dass eine unsolide Finanzpolitik zwar kurzfristig Strohfeuereffekte haben, aber kein nachhaltiges Wachstum generieren kann. Deswegen entscheidet sich die Bundesregierung erneut für den Kurs von nachhaltiger, solider, stabiler politischer Entwicklung.
Wir nehmen mit unserer Politik als Stabilitätsanker und Wachstumslokomotive in Europa eine Vorreiterrolle ein. Wir haben als Konsequenz mit der Schuldenbremse im Grundgesetz die richtigen Weichen gestellt. Alle machen uns das nach. Es ist ja nicht schlecht, wenn wir sagen können: Andere haben ein Stück weit aus unseren Erfahrungen gelernt; wir haben ja auch selber genügend Fehler gemacht. Unsere Finanzpolitik ist glaubwürdig, und deshalb genießen wir auch das Vertrauen der Anleger an den Märkten in einem Maße, wie es auf die Dauer schon gar nicht mehr wünschenswert sein kann.
Im Übrigen steht noch etwas außer Zweifel; ich will noch darauf hinweisen. Die EU-Kommission hat kürzlich den Public Finances Report 2012 veröffentlicht. Darin steht, dass sich eine Konsolidierung der öffentlichen Finanzen auf lange Sicht positiv und signifikant in höherem Wachstum wie in höherer Beschäftigung niederschlägt. Das ist die Grundlage unserer Politik.
Wir müssen Kurs halten. Wir müssen in schwierigen Zeiten und in schwierigem Umfeld unsere Aufgaben weiterhin meistern. Wir müssen die Herausforderungen des demografischen Wandels und der Energiewende meistern.
Wir können in einer immer stärker vernetzten Welt, in Zeiten der Globalisierung unsere Interessen nur wahrnehmen und unserer Verantwortung nur gerecht werden, wenn wir Europäer dies gemeinsam tun. Ein starkes, ein einiges und ein handlungsfähiges Europa ist, wie es in der Präambel des Grundgesetzes steht, ein Beitrag zum Frieden in der Welt, aber es ist vor allem die beste Investition in unser aller Zukunft.
Herzlichen Dank.