Nur wer sich sicher fühlt, kann seine Freiheit leben



Gastkommentar von Bundesinnenminister Dr. Schäuble im Tagesspiegel

Die europäische Integration ist ein ?work in progress?. In dieser Entwicklung bildet der Vertrag von Lissabon, der heute vom Bundesrat ratifiziert werden soll, den wichtigsten Fortschritt der vergangenen Jahre. Der neue Vertrag wird die Handlungsfähigkeit, die Transparenz und die demokratische Legitimation der erweiterten Europäischen Union vergrößern. Immerhin so viel ? und nicht so wenig.

Der Reformvertrag bindet die Europäische Union, eine Union der Werte, an die EU-Charta der Grundrechte. Das geht über die schon jetzt geltende Achtung der Menschenrechte, Grundfreiheiten und Rechtsstaatlichkeit hinaus. Wobei festzuhalten ist: Ein demokratisches Gemeinwesen ist für den Schutz der Rechte und Freiheiten seiner Bürger ebenso verantwortlich wie für deren Sicherheit. Nur wer sich sicher fühlt, kann seine Freiheit leben. Der Reformvertrag bekräftigt auch bei der Justiz- und Innenpolitik den Willen zum gemeinsamen Handeln. Die Verfahren werden klarer, zügiger, ja demokratischer. Das vorgeschriebene Mitentscheidungsverfahren bedeutet eine erhebliche Aufwertung des Europäischen Parlaments. Was wiederum die demokratische Legitimation der Entscheidungen erhöht. Und es schärft das Bewusstsein der Unionsbürger: Rat und Parlament sind gemeinsam für die Justiz- und Innenpolitik verantwortlich; das Parlament trägt auch für die Sicherheit eine Verantwortung. Das ist gut.

Mit der sogenannten Vergemeinschaftung der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz wird größtenteils auch das Einstimmigkeitsprinzip überwunden. Das entbindet die großen Mitgliedstaaten allerdings nicht von ihrer Pflicht, sich um vertretbare Lösungen für alle zu bemühen. Der Lissabonner Vertrag tastet dabei die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die öffentliche Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit nicht an; hier bleibt alles wie bisher. Auch zukünftig können die Mitglieder der Europäischen Union geeignete Formen der Zusammenarbeit ihrer eigenen, nationalen Sicherheitsbehörden vereinbaren. Zugleich schafft der Vertrag aber die Grundlage für eine bessere sicherheitspolitische Zusammenarbeit. Er sieht vor, dass rechtliche Maßnahmen für den Datenaustausch, die Aus- und Weiterbildung und gemeinsame Ermittlungstechniken im Mitentscheidungsverfahren getroffen werden. Das ist eine erhebliche Erleichterung.

Dagegen gilt weiter, dass die operative Polizeikooperation und die Bedingungen, unter denen nationale Behörden im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten tätig werden können, einstimmig vereinbart werden müssen. Diese Punkte sind nun auch unter dem Gesichtspunkt staatlicher Souveränität besonders sensibel.

Der Vertrag erlaubt in einigen Bereichen nach dem Grundsatz der verstärkten Zusammenarbeit, dass eine Gruppe von mindestens neun Mitgliedern voranschreiten kann, wenn sich zuvor nicht alle geeinigt haben. Damit können Lösungen gefunden werden, die, wenn sie sich bewähren, von den übrigen Staaten übernommen und weiterentwickelt werden. Auch dies macht die Europäische Union zum zukunftsträchtigsten Modell unter den neueren Formen staatlicher Zusammenarbeit. Mag sie auch kompliziert sein.

Zu guter Letzt: Unter deutscher Präsidentschaft 2007 hat sich eine informelle hochrangige Gruppe gebildet, an der der zuständige Europäische Kommissar und Minister aus neuen und alten, nördlichen und südlichen Mitgliedstaaten teilnehmen. Die Gruppe arbeitet daran, langfristige Antworten auf Fragen zu finden, die sich im Spannungsfeld von Mobilität, Sicherheit und Privatsphäre ergeben oder durch die zunehmende Verschmelzung von innerer und äußerer Sicherheit.

Einer der Grundsätze dieser ?Zukunftsgruppe? ist: Bei Nachweis eines Mehrwerts sollte auf europäischer Ebene gehandelt werden. Das ist auch das beste Mittel, die Kluft zu verringern, die immer noch zwischen den Bürgern und ?Brüssel? besteht. Im Sommer gibt es den Abschlussbericht. Er wird hoffentlich Ausgangspunkt für eine engagierte Diskussion. Das braucht Europa. Und wir sind Europa. Mehr denn je.