Leistung, Vielfalt, Kreativität – den Wandel der öffentlichen Verwaltung mit Augenmaß gestalten



Rede von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble bei der Behördenleitungstagung 2009

(Es gilt das gesprochene Wort.)

2009 ist nicht nur ein Jahr vieler Jubiläen. Es ist auch das „Europäische Jahr der Kreativität und Innovation“. Die Europäische Union will so die herausragende Bedeutung geistigen Schaffens für die Zukunftsfähigkeit Europas deutlich machen. Deutschland beteiligt sich an der Initiative mit Projekten, Aktionen und Veranstaltungen. Denn Kreativität und Innovationskraft unserer Bürger und Unternehmen sind neben den klassischen Faktoren „Arbeitskraft“ und „Kapital“ die Faktoren, die ganz wesentlich darüber entscheiden, wie wir in der Zukunft leben werden.

Angesichts aktuell drängenderer Probleme könnte man sagen: für die öffentliche Verwaltung ist das ein eher langfristiges Thema. Ich sehe es gerade andersherum. Erstens, weil die Wirtschafts- und Finanzkrise tiefere Ursachen hat. Und zweitens, weil sie erhebliche Konsequenzen für die Rolle des Staates und der öffentlichen Verwaltung hat.

In der Öffentlichkeit wird derzeit vor allem eine Ausweitung der Rolle des Staates wahrgenommen. Da ist es ein bisschen wie bei der Religion. Die ist angeblich auch zurückgekehrt, obwohl sie nie wirklich weg war. Aber es stimmt schon: Wir haben milliardenschwere Rettungspakete für Banken geschnürt und gewaltige Konjunkturpakete aufgelegt, um die Wirtschaft zu stützen. Der Deutsche Bundestag hat im März ein Gesetz verabschiedet, das als ultima ratio die Enteignung von Kreditinstituten zulässt. Das alles war notwendig, um den Zusammenbruch des Finanzsystems zu verhindern. Unser Staat hat in dieser Ausnahmesituation schnell und richtig reagiert. Er hat sich in der Krise als anpassungs- und  veränderungsfähig erwiesen – bis hin zu einem sich verändernden Verständnis, was eigentlich staatliche Aufgaben sind. Den Entscheidungsträgern ist in diesen stürmischen Tagen klar geworden, dass funktionierende Finanzmärkte ein unverzichtbares öffentliches Gut sind.

Dabei hat auch die Politik durchaus Ursachen für die Krise gesetzt. Vor allem in den USAwurde mit einer Politik des billigen Geldes und mit sozialpolitischen Anreizen für „unkomplizierte“ Kredite eben jene Fehlentwicklung regelrecht angeheizt, die dann über den Verbriefungsmarkt zur Destabilisierung systemwichtiger Banken führte. Der Verbriefungsmarkt wurde in Deutschland auch unter Mitwirkung der Politik dereguliert. Die Finanzaufsicht hat die dabei entstandenen Praktiken offenbar nicht hinreichend kontrolliert. Und von den Landesbanken – die ja zur Förderung regionaler Wirtschaftsstrukturen eingerichtet wurden und nicht zum weltweiten Spekulieren – möchte ich gar nicht weiter reden.

Die Konsequenzen für die Rolle des Staates zeichnen sich ab. Die eine Seite ist eine gewachsene Rolle und Verantwortung. In der aktuellen Situation bedeutet Subsidiarität, dass der Staat in die Bresche springen muss, weil nur noch er Systeme regeln und stabilisieren kann. Es steht außer Frage, dass wir mehr, vor allem aber eine intelligentere Regulierung der Märkte brauchen. Wir müssen den Rahmen, die Regeln und Grenzen wieder deutlicher machen und durchsetzen.

Aber: der Staat kann nicht alles machen. Sonst ist es keine freiheitliche Gesellschaft mehr. Damit bin ich bei der anderen, der Kostenseite der Krisenfolgen für die Rolle des Staates. Die Schulden der öffentlichen Haushalte steigen sprunghaft an. Die erweiterte Rolle des Staates könnte uns in eine Situation bringen, in der die Haushalte über die Grenzen des Finanzierbaren hinaus belastet werden. Wir müssen überhöhten Erwartungen und Forderungen entgegentreten, sonst droht auf das Marktversagen ein Staatsversagen zu folgen.

Deshalb ist Haushaltsdisziplin unabdingbar. Langfristig kommt es auf strukturelle Vorkehrungen gegen Überschuldung, und damit für den Schutz der staatlichen Handlungs- und Steuerungsfähigkeit, an. Ich bin – bei aller verfassungsästhetischer Kritik, die ich im Kern teile – froh, dass Bundestag und Bundesrat als Kern der Föderalismusreform II eine gemeinsame Schuldenregelung für Bund und Länder beschlossen haben. Für den Bund bedeutet die neue Regelung, dass er sich normalerweise nicht zu mehr als 0,35 Prozent des Bruttoinlandprodukts aus Krediten finanzieren darf. Das sind gegenwärtig 8 Milliarden Euro. Das ist am Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt orientiert und schafft Vorgaben für verantwortungsvolle und auch generationenübergreifende Politik.

Mit dieser Grenzlinie, die zwangsläufig haushalterische Einschränkungen nach sich zieht, ist aber auch klar: Wir stehen vor einem Spagat, nämlich zwischen wachsenden Aufgaben und begrenzten Mitteln. Das hat Konsequenzen für die Politik und für die öffentliche Verwaltung. Wir werden zuerst mehr darauf hinwirken müssen, dass sich die Gesellschaft entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip so weit wie möglich selbst organisiert. Dafür müssen wir noch mehr tun, um Kreativität und Innovationskraft der Bürger fördern, auch ihr gemeinnütziges Engagement. Das müssen wir in einer Weise tun, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt und nicht Menschen, die es schwerer haben, an den Rand drängt.

Schon das ist eine große Herausforderung, und die aktuelle Krise macht es uns nicht leichter. Nicht minder wichtig ist, dass wir unsere internen Aufgaben lösen. Vor allem müssen wir – und das ist die zweite Herausforderung – der gesamten öffentlichen Verwaltung systematisch Strukturen so gestalten, dass sie Kreativität und Innovationskraft stärken. Sonst schaffen wir die erste Herausforderung nicht. Und wir laufen Gefahr, über die schleichende Bürokratisierung von immer mehr Zusammenhängen in Selbstüberforderung und Lähmung zugleich hinein zu marschieren.

Die Verwaltung hat eine Reihe von innovativen Vorhaben angestoßen und zum Teil schon realisiert. Einen der wichtigsten Hebel sehe ich in der Informations- und Kommunikationstechnik. Sie ist längst ein selbstverständliches Arbeitsmittel geworden, und ein wichtiges Instrument um die Effizienz zu erhöhen, Innovationspotenziale zu erschließen und uns besser mit den Bürgern zu vernetzen.

Ein Beispiel sind die Projekte „De-Mail“ und „Bürgerportale“. Bis 2010 schaffen wir für alle Bürger und die gesamte deutsche Wirtschaft und Verwaltung eine Plattform, mit der sie Genehmigungen, Dokumente und vertrauliche Informationen einfach, schnell und rechtssicher versenden und dauerhaft speichern können. Experten rechnen damit, dass in Deutschland mit De-Mail jährliche Einsparungen von 1 bis 1,5 Milliarden Euro realisiert werden können. Die Ersparnisse werden bei Bürgern, Unternehmen und Verwaltungen ankommen.

Die rechtliche Grundlage dafür – das Bürgerportal-Gesetz – wurde übrigens Ende vergangenen Jahres als Entwurf im Internet öffentlich diskutiert. Mit dieser Online-Konsultation haben wir erstmals das „Mitmach-Internet“ für einen Gesetzentwurf genutzt. Innerhalb der knapp dreiwöchigen Konsultationsphase verzeichneten wir rund 100 Kommentare zu Abschnitten des Gesetzentwurfs und über 15.000 Antworten auf die Multiple-Choice-Fragen. Aus diesen Rückmeldungen konnten wir wichtige Erkenntnisse für das weitere Verfahren gewinnen; einige Kommentare fanden in der Gesetzesvorlage Berücksichtigung. Die aktive Beteiligung zeigt, dass das „Mitmach-Internet“ einen wichtigen Beitrag zu mehr Transparenz in der öffentlichen Verwaltung leisten kann.

Damit steigen aber natürlich auch die Ansprüche an Mitsprache und Partizipation. Dass mag manchmal kompliziert sein, aber es ist notwendig. Wir sind auf die Zustimmung der Bürger angewiesen, insbesondere wenn – wie im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik – allzu schnell Mutmaßungen in den Raum gestellt werden, der Staat wolle den „gläsernen Bürger“. Wir müssen transparent und nachvollziehbar unsere Vorkehrungen für einen rechtsstaatlichen Umgang mit Daten und die Vorteile des E-Government kommunizieren.

Die sind unbestreitbar groß. Mit dem elektronischen Personalausweis, der ab Herbst 2010 ausgegeben wird, eröffnet sich für das E-Government aller Behörden und Verwaltungsebenen eine breite Palette von Anwendungsmöglichkeiten und Folgeinnovationen. Auch elektronische Märkte und das E-Business sowie der Jugendschutz im Internet werden vom neuen Ausweis profitieren, weil er im virtuellen Raum eine eindeutige Identifizierung erlaubt. Diese Beispiele zeigen konkret, dass die öffentliche Verwaltung die Notwendigkeit und die Chancen von Wandel erkannt hat und realisiert. Weil das Bessere immer der Feind des Guten ist, lade ich Sie alle ein, in den von Ihnen geführten Behörden weitere Potenziale zu identifizieren und zu nutzen – mit Kreativität und Freude an der Innovation.

Innovative Vorhaben für Bürger und Unternehmen sind, wenn sie so wollen, unsere Offensive. Technischen Neuerungen führen aber immer auch zu neuen Abhängigkeiten und Missbrauchsmöglichkeiten. Die Bundesregierung beobachtet immer häufiger Angriffe und Zugriffsversuche auf ihre informationstechnischen Einrichtungen. Mit der Sicherheit und Verfügbarkeit der Netze steht und fällt aber die Funktionsfähigkeit unserer global vernetzten Gesellschaft. Wir brauchen also nicht nur eine gute Offensive, sondern immer mehr auch eine gute Abwehr und Defensive.

Deshalb ist es richtig, dass wir auch für die IT-Sicherheit mehr tun. Aktuell geben wir dafür im Rahmen des IT-Investitionsprogramms allein im Bund 185 Millionen Euro aus. Innovative Sicherheitstechnologien müssen zeitnah in den Behörden eingesetzt werden, sonst sind wir vielleicht am Mann, aber nicht am Ball. Das geht Sie als Behördenleiter ganz persönlich an. Aber: Sie werden damit nicht allein gelassen. Seit Herbst 2007 haben wir mit dem „Umsetzungsplan für die Gewährleistung der IT-Sicherheit in der Bundesverwaltung“ eine vom Kabinett beschlossene verbindliche IT-Sicherheitsleitlinie für die Bundesverwaltung. Leider ist sie noch nicht überall umgesetzt. Das muss jetzt passieren, wenn wir nicht das Risiko eingehen wollen, dass es aus Nachlässigkeit zu Datenschutzvorfällen kommen könnte. Deshalb ist das IT-Sicherheitsmanagement ein Thema dieser Tagung. Auch das gehört zur Erhaltung unserer Leistungsfähigkeit.

Wenn wir für einen Wandel mit Augenmaß beides brauchen, Offensive und Defensive, dann liegt es nahe, dass jemand das Mannschaftsspiel koordiniert. Für den Schlüsselbereich der Informations- und Kommunikationstechnologie haben wir deshalb die IT-Steuerung des Bundes neu geordnet und handlungsfähige Einrichtungen etabliert: den Bundesbeauftragten für Informationstechnik und den IT-Rat der Bundesregierung. Eine Neustrukturierung haben wir auch auf Bund-Länder-Ebene im Rahmen der Föderalismusreform II erreicht. Denn die meisten IT-Projekte der öffentlichen Verwaltung sind heute so angelegt, dass Bund und Länder die Informationstechnik gemeinsam entwickeln und einsetzen müssen.

Bundestag und Bundesrat haben dafür die notwendigen grundgesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Der neue Artikel 91c im Grundgesetz verbessert das Zusammenwirken von Bund und Ländern und gibt dem Bund die Kompetenz, ein IT-Netz zu errichten und zu betreiben, das die Netze von Bund und Ländern verbindet. Künftig wird es auch einen IT-Planungsrat für die Bund-Länder-Zusammenarbeit geben. Damit bekommen wir ein Gremium für Koordinierungsaufgaben, das E-Government-Projekte steuern und einen Teil der technischen und Sicherheitsstandards festlegen wird.

Wenn wir Leistungsfähigkeit und Innovationskraft der öffentlichen Verwaltung steigern wollen, müssen wir bereit sein, rechtliche und organisatorische Hürden zu überwinden. Mehr Wettbewerb zwischen den verschiedenen Ebenen und Einheiten kann dafür ein Motor sein. Der neue Artikel 91d im Grundgesetz ermöglicht in Zukunft Leistungsvergleiche, durch die Ergebnisse, Qualität und Kosten des Verwaltungshandelns transparenter werden. Das schafft einen wichtigen organisatorischen Anreiz für innovative Lösungen. Auch intern, in der Verwaltung des Bundes, werden wir die Leistungsfähigkeit künftig durch mehr Vergleiche steigern.

Schon jetzt haben wir Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung identifiziert und realisiert. Ich will exemplarisch die Dienstleistungszentren nennen. Sie machen vor, wie typische interne Routineaufgaben in den Bereichen Personal, Haushalt, Beschaffung und IT nicht nur kostengünstiger, sondern auch in höherer Qualität erledigt werden können. Die Bündelung von Aufgaben schafft Skaleneffekte. Sie verringert den Personalbedarf und erhöht den Spielraum für Investitionen, die sich für einzelne Behörden nicht rechnen würden. Das ist mit einer Spezialisierung und entsprechendem know-how verbunden. Deshalb ist es im Interesse Ihrer Behörden, auf die Spezialisten der Dienstleistungszentren, zum Beispiel bei der ja recht komplexen Beschaffung, zurückzugreifen. Das ist auch deshalb wichtig, weil gewünschte Skaleneffekte natürlich umso deutlicher wirken, je mehr Behörden sich beteiligen.

Organisatorische Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz sind wichtig um Ressourcen zu schonen und auf Kernaufgaben zu konzentrieren. Die größten Potenziale für Innovation und Leistungssteigerung sehe ich in neuen, innovativen Formen der Zusammenarbeit. Das Projekt D115 Einheitliche Behördenrufnummer ist ein gutes Beispiel dafür. Am 24. März 2009 ist der zweijährige Pilotbetrieb zunächst in Modellregionen mit rund 10 Millionen Einwohnern gestartet. Seitdem sind etwa 700.000 Anrufe eingegangen. Besonders gefragt sind Informationen zu Ausweisen, Elterngeld, Umweltprämie, Abfallbeseitigung, Wohngeld, Führerschein, Urkunden, Lohnsteuer oder Rente. Für die Einführung von D115 musste weder ein Staatsvertrag noch ein Gesetz verabschiedet werden. Bei D115 beteiligen sich von Anfang an jene Kommunen, Länder und Bundesbehörden freiwillig, die erkannt haben, dass es sich um eine gute Idee handelt. Sie arbeiten zusammen und vernetzen sich. Sie tauschen ihre Erfahrungen aus, lernen voneinander und übernehmen die beste Lösung – um sich gemeinsam zu verbessern. Auch da möchte ich Sie bitten, Ihre Behörde noch stärker in den Prozess einzubringen. Das bringt für die Behörde selbst Entlastung und vor allem auch mehr Präsenz und Wahrnehmung beim Bürger.

Diese netzwerk- und ergebnisorientierte Zusammenarbeit muss in Zukunft für die öffentliche Verwaltung viel selbstverständlicher werden. Das setzt ein hohes Maß an Bereitschaft und Fähigkeit zu flexiblem Arbeiten voraus. Diese Eigenschaften gedeihen aber nur, wo die klimatischen Bedingungen stimmen. Dafür zu sorgen ist vielleicht die größte Herausforderung – für mich und für Sie als Vorgesetzte vieler tausend Mitarbeiter. Wenn wir Innovationen und den Wandel der öffentlichen Verwaltung wirklich wollen, müssen wir unsere Mitarbeiter täglich motivieren. Dazu müssen wir wirksame Anreize für kreatives Denken und Handeln setzen.

Auch hier haben wir in den letzten Jahren Einiges geschafft: zum Beispiel das neue Dienstrecht, die neue Bundeslaufbahnverordnung und die Einführung der leistungsorientierten Bezahlung für Tarifbeschäftigte. Bei den Beamten haben wir das Instrument der Beurteilung. Die Vergabe der Bestnoten ist durch eine Quote begrenzt. Das hat den Sinn der Differenzierung. Es sollen nicht aus atmosphärischen Gründen übermäßig viele Bestnoten verteilt und die Beurteilungen so verwässert werden. Denn wir wollen mit Leistungsprämien, Leistungsstufen und Leistungszulagen eine spürbare Motivation der Leistungsträger erreichen.

Für ein Klima der Leistungsfähigkeit und Innovationsfreude kommt es genauso auf sogenannte weiche Faktoren an: Wertschätzung und Respekt, Transparenz der Entscheidungen, eine offene Diskussionskultur und Unterstützung in der persönlichen Entwicklung. Natürlich ist die öffentliche Verwaltung keine Wohlfühlveranstaltung. Auch die Wirtschaft ist es nicht. Leistungsfähigkeit und Innovationskraft verlangen aber Bemühungen in der Personalführung. Mitarbeitergespräche sind kein lästiges Übel, sondern ein wichtiges Personalführungsinstrument, das die Verantwortung der Führungskräfte und damit auch die Anforderungen an sie deutlich macht.

Auch was die Rekrutierung von Personal angeht, müssen wir flexibler werden. Viele der innovativen Vorhaben, die vorbildlich für den Wandel der Verwaltung sind, hätten ohne die inzwischen größere Vielfalt von Qualifikationen nicht auf die Beine gestellt werden können. Monokulturen, das lernen wir gerade in der Wirtschaft, sind empfindlicher für Stürme. Sie sind nicht so leicht in der Lage, sich auf Veränderungen einzustellen. Kreative Lösungen entstehen selten auf dem Reißbrett, sondern in Diskussionen engagierter Mitarbeiter, von denen jeder etwas anderes mitbringt und einbringt. Auch wenn es vielleicht für Führungskräfte anstrengender ist: Wir brauchen Generalisten genauso wie Spezialisten verschiedener Fachrichtungen mit ihrem Expertenwissen. Nicht jeder muss komplexe Gesetzesvorhaben entwerfen können. Die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung sind ja auch weitaus vielfältiger. Eine größere Vielfalt an Qualifikationen, Erfahrungen und biographischen Hintergründen ist deshalb auch für die öffentliche Verwaltung wichtig. Sie muss die Veränderungen der Gesellschaft, der sie dient, nachvollziehen, wenn sie den Wandel weiter mitgestalten will.

Auch in dieser Hinsicht fordern uns die umfassenden Veränderungen unserer Lebenswelt heraus. Ich finde, wir haben schon eine Menge geleistet, um darauf tragfähige Antworten zu geben. Aber – ich habe es angedeutet – es gibt auch noch viel zu tun. Uns Deutschen wird ja gerne ein Hang zu Bedenken nachgesagt. Vielleicht ist das in der Verwaltung ausgeprägter, weil unser Land seinen Rang in der Welt auch der beständigen Qualität dieser Verwaltung verdankt. Ich bin sicher: Wenn wir das Motto des Europäischen Jahres – Kreativität und Innovation – noch stärker aufgreifen, werden wir die vor uns liegenden Herausforderungen bestehen. Dann können wir auch unter veränderten Bedingungen Effizienz, Effektivität und vor allem Bürgernähe beweisen. Dass wir dafür auf dieser Tagung Akzente setzen, wünsche ich uns; Ihnen wünsche ich gute Gespräche und einen erfolgreichen Verlauf.