Bundeminister Dr. Wolfgang Schäuble im Interview mit dem Tagesspiegel
Tagesspiegel: Herr Schäuble, die Bahn AG hat persönliche Daten ihrer Mitarbeiter mehrfach zur Korruptionsbekämpfung überprüfen lassen. War das illegal?
Dr. Schäuble: Das prüfen die für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich zuständigen Bundesländer.
Tagesspiegel: Waren die Überprüfungen legitim?
Dr. Schäuble: Tatsache ist, dass die Vorgänge bei der Bahn für mich Anlass sind zu erörtern, ob es für die Bundesregierung im Bereich des Datenschutzes Handlungsbedarf gibt. Der Fortschritt in der Datentechnik der letzten Jahre hat ganz wesentlich dazu geführt, dass Untersuchungen zur Korruptionsbekämpfung heute zu Problemen führen, die es früher gar nicht gab. Man kann heute viel mehr Daten speichern und verarbeiten. Das ist gut und erleichtert uns allen die tägliche Arbeit. Andererseits müssen wir natürlich hinterfragen, ob die Daten jederzeit richtig geschützt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen wir genau hingucken, wo ein Defizit besteht. Die Lösung kann sowohl die sein, dass der Gesetzgeber tätig werden muss, es kann aber auch sein, dass man verstärkt auf die Einhaltung bereits bestehender Gesetze hinwirken muss.
Tagesspiegel: Nicht nur die Mitarbeiter bei der Bahn, sondern zuvor auch bei Lidl und der Telekom fragen sich: Sind wir noch sicher vor unseren Arbeitgebern?
Dr. Schäuble: Alle diese Vorgänge, die in der Öffentlichkeit breit debattiert werden, zeigen: Wir müssen sicherstellen, dass das Recht der Menschen auf Selbstbestimmung auch unter den Bedingungen der modernen Technik erhalten bleibt. Wir werden das mit allen beteiligten Ministern, den Arbeitnehmervertretern, der Arbeitgeberseite und auch mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten diskutieren. Danach werden wir entscheiden, was zu tun ist.
Tagesspiegel: Die Bundesjustizministerin sieht bereits die Notwendigkeit eines neuen Arbeitnehmer-Datenschutzgesetzes.
Dr. Schäuble: Dann empfehle ich der SPD-Justizministerin, darüber mit dem zuständigen SPD-Arbeitsminister zu sprechen.
Tagesspiegel: Unter welchen Bedingungen ist ein solcher Massen-Datenabgleich in Ordnung?
Dr. Schäuble: Ich warne vor einem vorschnellen Urteil. Gerade in großen Unternehmen ist die Gefahr von Korruption gegeben, und es ist die Pflicht der Konzernvorstände, dagegen vorzugehen. Der notwendige Kampf gegen Korruption darf jetzt nicht völlig diskreditiert werden. Klar ist aber auch, dass wir uns darüber Gedanken machen müssen, wie wir die Interessen von Arbeitgebern an der Korruptionsprävention und die der Arbeitnehmer an ihrem Recht auf Selbstbestimmung und Schutz ihrer persönlichen Daten in einen für beide Seiten guten Ausgleich bringen. Genau darüber werden wir uns heute unterhalten.
Tagesspiegel: Kommt ein gesetzliches Verbot eines solchen Datenabgleichs, wie er bei der Bahn vorgenommen wurde, für Sie in Betracht?
Dr. Schäuble: Ganz klar: Nein. Ein solches Verbot würde völlig über das Ziel hinausschießen. Damit wäre jede effektive Möglichkeit der Korruptionsbekämpfung zunichte gemacht. Worauf es ankommt ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einem klaren Verständnis im Umgang mit persönlichen Daten kommen und trotzdem der Kampf gegen Korruption möglich ist. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sollen jetzt ihre Vorstellungen von einem auf die jeweiligen Belange zugeschnittenen Datenschutz einbringen können, damit wir sie gemeinsam diskutieren können.
Tagesspiegel: Kann in dieser Legislaturperiode, die in einigen Monate endet, überhaupt noch ein Gesetz verabschiedet werden?
Dr. Schäuble: Sollte sich dringend notwendiger Handlungsbedarf ergeben, müssten wir ein solches Gesetz auf den Weg bringen.
Das Gespräch führten Stephan Haselberger und Antje Sirleschtov.