Impulsvortrag bei der Vorstellung des Sammelbandes „Der Politische Islam gehört nicht zu Deutschland“



„Der Politische Islam gehört nicht zu Deutschland“. Der Titel des hier vorgestellten Sammelbandes ist provozierend
missverständlich: Zum einen, weil man ihn leicht in dem Sinne verstehen kann, dass nur ein nicht-politischer,
sozusagen privatisierter Islam ein mit unserer Demokratie verträglicher Islam sein könne. Zum anderen, weil er sich
als implizite Antwort auf die vermeintliche Gretchenfrage in der Islam-Debatte lesen lässt: Demnach gäbe es also
einen Islam, der zu Deutschland gehört. Beides ruft vorhersehbar Widerspruch hervor. Der Qualität der
Aufsatzsammlung tut das keinen Abbruch. Wissenschaftler, Aktivisten, Praktiker, Politiker – Muslime wie
Nichtmuslime – kommen darin zu Wort: Es eint sie – bei allen unterschiedlichen Akzentuierungen – die Sorge um
die Entwicklung des Islam bei uns in Deutschland ebenso wie das Bemühen um praktikable Lösungsansätze.
Der Begriff „politischer Islam“ meint mehr als den radikalen, gewaltbereiten Islamismus. Die Herausgeber, mein
Kollege Carsten Linnemann und Winfried Bausback aus dem Bayerischen Landtag, verstehen darunter jene
Strömungen des Islams, die – Zitat – „den westlichen Lebensstil zum Feindbild erheben und unsere freiheitlichdemokratische Rechtsordnung zu unterlaufen suchen“. Es geht hier um die wesentliche Unterscheidung zwischen
Religion und religiösem Fundamentalismus. Einer Religion also, die ihre Glaubensinhalte auf absolut setzt und der
es um politische Macht geht. Der Altertumswissenschaftler Jan Assmann hat dafür den Begriff der „totalen Religion“
geprägt und übrigens auch gezeigt, dass Fundamentalismus seit jeher eine Reaktion auf eine Verwandlung der Welt
in Richtung Modernisierung und Globalisierung ist, die von bestimmten Gruppen als Bedrohung ihrer Identität
empfunden wird.
Die Trennung geistlicher von weltlicher Macht, von Religion und Staat, gehört zu den besonders wertvollen – und
auch besonders leidvoll erkämpften – Errungenschaften der europäischen Geschichte. Staat und Politik einerseits
und Religion andererseits stehen in vielfältigen Beziehungen zueinander, aber sie sind grundlegend voneinander
verschieden. Religion ist politisch, aber sie ist nicht Politik. Diese Unterschiedlichkeit ist übrigens nicht nur von den
Religionsgemeinschaften, sondern auch staatlicherseits zu akzeptieren. Wer darauf hinwirkt, diese grundsätzliche
Trennung von Staat und Religion zu überwinden, kann sich nicht auf das Grundrecht der Religionsfreiheit berufen.
Vor 100 Jahren hat die Weimarer Reichsverfassung jene Grundsätze im Verhältnis von Staat und Kirchen
festgeschrieben, die auch heute unter dem Grundgesetz gelten: Die weltanschauliche Neutralität des Staates und
das Gleichbehandlungsgebot gegenüber den Religionsgemeinschaften korrespondieren mit dem religiösen Selbstbestimmungsrecht. Dieses Prinzip bietet einen doppelten Schutz: Es schützt Religionen und Gläubige vor staatlicher Einflussnahme. Und es schützt den Staat vor der Indienstnahme durch einzelne Religionen.
Zugleich gilt aber auch: Der weltanschaulich neutrale Staat steht den Glaubensgemeinschaften wohlwollend
gegenüber und versteht sie als Partner. Religionsgemeinschaften sollen sich nicht ins Private zurückziehen müssen.
Sie sollen gesellschaftlich wirken und sich in den öffentlichen Diskurs einbringen können. Hinter dieser sogenannten
„hinkende Trennung“ steht die Überzeugung, dass den Religionen grundsätzlich ein positives
gesellschaftsgestaltendes Potential innewohnt. Dass sie wesentlich zu jenen Voraussetzungen beitragen, von
denen der freiheitliche Staat lebt, die er selbst jedoch nicht schaffen kann. Insofern – Markus Kerber hebt das in
seinem Aufsatz hervor – ist ein „politischer“ Islam nicht per se problematisch. Er wäre im Gegenteil so verstanden
durchaus wünschenswert.
Übrigens: Ernst-Wolfgang Böckenförde hat seinen oft zitierten Satz ursprünglich an die Katholiken adressiert –
1964, als die katholische Kirche mit dem wertneutralen, säkularisierten Staat noch haderte. Bevor sie am Ende des
Zweiten Vatikanischen Konzils die Religionsfreiheit anerkannte und den Absolutheitsanspruch des Katholizismus
gegenüber Staat und Öffentlichkeit aufgab. Eine gutes halbes Jahrhundert ist das her – nicht allzu lang, nimmt man
die 2000jährige Geschichte des Christentums in den Blick.
Muslime und mit ihnen der Islam sind ein Teil Deutschlands. Sie sind Teil unserer Gesellschaft. Das habe ich 2006
gesagt, als ich die Deutsche Islamkonferenz ins Leben rief – und entgegen manchen Vermutungen habe ich davon
gar nichts zurückzunehmen. Im Sinne einer unbestreitbaren Tatsache. Als Ausgangspunkt eines Dialoges, der mir
notwendig und dringlich erschien, weil immer offenbarer wurde, was wir lange unterschätzt haben: dass
zunehmende religiöse und kulturelle Vielfalt zu Konflikten in einer Gesellschaft führt. Und dass sich die
Herausforderungen nicht allein durch Verweis auf das Grundgesetz lösen lassen.
In der Debatte, die wir notwendigerweise führen müssen, liegt auch eine Chance der Selbstvergewisserung: Wenn
wir uns darüber klar werden, welche neuen Möglichkeiten Vielfalt erschließt und welche Veränderungen wir in der
Kultur unseres Miteinanders nicht wollen. Was wir von Zugewanderten fordern und was wir von uns selbst erwarten
müssen. Und wo sich im Verhältnis zum Islam staatliche, auch gesetzgeberische Handlungsgebote ergeben.
Es ist nicht erstaunlich, dass wir heute über den Islam in Deutschland streiten – angesichts islamistischer
Terroranschläge und angesichts der mit den Flüchtlingen gewachsenen Zahl der Muslime. Die zunehmende
religiöse Pluralisierung unserer Gesellschaft ist zugleich eine ethnische und kulturelle Pluralisierung. Sie ist die
Folge von Wanderungsbewegungen in unserer zunehmend globalisierten Welt. Seit 2015 hat sich auch die Vielfalt
innerhalb der muslimischen Bevölkerung bei uns vergrößert. Deswegen ist die Diskussion auch in anderer Hinsicht
hilfreich: Wenn es darum geht, wie wir die Chancen und Möglichkeiten der Globalisierung in Balance bringen mit
dem Bedürfnis der Menschen nach Heimat, Zugehörigkeit und Grenzen. Denn Vielfalt und Toleranz – so viel wissen
wir bereits – kann es nur geben, wenn alle eine gemeinsame Werteordnung akzeptieren.
Das Zusammentreffen und Miteinanderauskommen-Müssen verschiedener Kulturen, Religionen und
Lebensvorstellungen hat Folgen nicht nur für uns. Es hat auch Rückwirkungen auf die muslimische Welt: Weil es ihr
abfordert, sich mit den Grundbedingungen der modernen Welt auseinanderzusetzen und ihr im besten Fall
ermöglicht, Freiheit und Vielfalt als Chance zu begreifen.
Eine freiheitliche, pluralistischer werdende Gesellschaft bleibt nur stabil, wenn sie ein hinreichendes Maß an
Zugehörigkeit und Vertrautheit vermittelt – Alteingesessenen wie Zugewanderten. Das ist die Gestaltungsaufgabe,
die uns unter den Bedingungen der Globalisierung gemeinsam gestellt ist.
Mit Blick auf den Islam heißt das: Wie schaffen wir es, dass Muslime ihre religiöse Identität in den politischen
Rahmen Deutschlands integrieren? Dass sie, ob jüngst zugewandert oder längst eingebürgert, sich als
selbstverständlich zugehörig zu unserer freiheitlichen, offenen Gesellschaft empfinden. Das Motto der Deutschen
Islamkonferenz ist nach wie vor und zu Recht: aus deutschen Muslimen muslimische Deutsche machen.
Die Herausforderungen sind allerdings nicht geringer geworden. Was viel mit den politischen Entwicklungen in der
Türkei unter ihrem Präsidenten Erdoğan zu tun hat. Wir wissen aus Studien, dass sich die größte Gruppe der
Muslime bei uns, die Türkeistämmigen, seit einigen Jahren ihrem Herkunftsland wieder stärker verbunden fühlen.
Dass fast die Hälfte meint, die Befolgung der religiösen Gebote sei wichtiger als die deutschen Gesetze. Und dass
ein Drittel für eine Rückkehr der Muslime zur Gesellschaftsordnung aus Mohammeds Zeiten plädiert. Die
allermeisten in Deutschland lebenden Muslime schätzen die Demokratie. Und doch haben bei der Abstimmung über
die türkische Verfassungsreform über 60 Prozent mit „Ja“ votiert – ein weitaus höherer Anteil als in der Türkei
selbst. Das wirft Fragen auf, selbst wenn sich nur knapp die Hälfte der Wahlberechtigten am Referendum beteiligt
hat.
Auf der anderen Seite wächst die pauschale Ablehnung des Islam. Etwa zwei Drittel der Deutschen meinen, dass
der Islam nicht in die deutsche Gesellschaft passe. Mehr als ein Drittel der Westdeutschen und über die Hälfte der
Ostdeutschen befürworten es, die Ausübung des islamischen Glaubens in Deutschland einzuschränken. Und
während nur eine verschwindende Minderheit dem Islam positive Eigenschaften zubilligt, verbinden die meisten
damit die Diskriminierung von Frauen, Fanatismus und Gewaltbereitschaft. Ein Bild, das dem der meisten Muslime
von ihrer Religion geradezu diametral entgegensteht. Ein Zerrbild, das sich zum Feindbild zu verfestigen droht.
Daran kann niemand, der sich um ein gedeihliches Miteinander in der offenen Gesellschaft sorgt, ein Interesse
haben. Am allerwenigsten Muslime selbst.
Symptomatisch dafür steht die öffentlich immer wieder aufgeworfene Frage, ob sich der Islam denn überhaupt mit
dem Grundgesetz vereinbaren lasse. Der frühere Verfassungsrichter Dieter Grimm hat darauf einmal lakonisch
geantwortet: Die Frage sei müßig, da das Grundgesetz nichts dergleichen verlange. Weder vom Islam noch vom
Katholizismus oder irgendeiner anderen Weltanschauung oder Glaubensrichtung. Die Schutzpflicht des
weltanschaulich neutralen Staates für die Religionsfreiheit besteht unabhängig von jeweiligen religiösen Normen
und Wertvorstellungen. Hinnehmen muss und darf er dennoch nicht alles. Das gilt insbesondere dort, wo religiös
begründete Verhaltensanforderungen den unaufgebbaren Prinzipien unserer Verfassung entgegenstehen. „Kein
Glaube“ – so Dieter Grimm – „muss mit dem Grundgesetz vereinbar sein, aber nicht alles, was ein Glaube fordert,
darf unter dem Grundgesetz verwirklicht werden.“
Um diese Grenzziehung geht es. Die Grenzen im Konkreten zu setzen, ist allerdings alles andere als trivial.
Abstrakte Antworten gibt es nicht. Lehrerinnen oder Richterinnen mit Kopftuch? Religiös motivierte
Beschneidungen? Schwimmunterricht für Mädchen muslimischen Glaubens? Kreuze in Klassenzimmern und
Amtsstuben? Das alles sind Konflikte, die jeweils neu auszuverhandeln sind. In der gesellschaftlichen Praxis, durch
die Rechtsprechung, durch den Gesetzgeber.
Integration fordert uns alle. Sie ist eine Zweibahnstraße. Sie braucht die grundsätzliche Offenheit und das
Engagement in der Mehrheitsgesellschaft. Und sie braucht die Bereitschaft der Eingewanderten, bei uns
anzukommen. Die Sprache zu lernen, Teil der Gesellschaft zu werden, die freiheitliche Grundordnung und ihre
Werte anzuerkennen: die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Gleichberechtigung von Frauen, die Toleranz
gegenüber Andersgläubigen, Andersdenkenden, Anderslebenden.
Eine Anmerkungen am Rande: Nicht alle Normen und Werte, die wir heute zu Recht von den zu uns Kommenden
einfordern, gehören seit 70 Jahren zur unbestrittenen bundesdeutschen Leitkultur. Gelebte Homosexualität war mal
ein Straftatbestand. Und erst in den 1970er Jahren wurden Frauen ihren Ehemännern rechtlich gleichgestellt.
Gesellschaftliche Normen ändern sich. Kulturen wandeln sich. Und dieser Wandel braucht Zeit.
Neben der selbstverständlichen Beachtung von Recht und Gesetz geht es um mehr: Muslime müssen sich
klarmachen, dass sie in einem Land leben, das von christlichen Traditionen und den Freiheitswerten der Aufklärung
geprägt ist. Es geht um unsere Art zu leben. Wir müssen von Zugewanderten aus anderen Kulturen einfordern,
unsere Lebensweise zu respektieren. Dafür brauchen wir aber zu allererst eins: klare Vorstellungen davon, was wir
eigentlich meinen, wenn wir von „unserer Lebensweise“ sprechen. Was uns wichtig ist. Nur wenn wir das
selbstbewusst leben, können wir es anderen vermitteln. Wenn wir es auch selbst vorleben.
Zur Wahrheit gehört leider auch, dass wir die Verrohung in unserem gesellschaftlichen Miteinander ziemlich oft auch
von Bürgern mit recht wenig Migrationshintergrund erleben: mangelnder Respekt gegenüber Polizisten und Helfern,
die Verwahrlosung des öffentlichen Raums, abstoßendes Verhalten in den sozialen Netzwerken.
Wir sichern unser friedliches Miteinander nur, wenn wir Regeln setzten und einhalten. Je vielfältiger und bunter
unsere Gesellschaft ist, desto notwendiger wird die Beachtung dieser Regeln. Hier ist der Rechtsstaat in der Pflicht,
sie auch durchzusetzen. Und wir müssen kulturelle und religiöse Eigenheiten respektieren. Toleranz üben –
durchaus im ursprünglichen Wortsinn einer Duldung. Auch wenn es aus politischer Sicht nicht immer ganz einfach
ist.
Klar muss dabei allen Beteiligten sein: Den Rahmen bildet das Grundgesetz und seine Werteordnung. Wir – Staat,
Politik, Gesellschaft – müssen Grenzen definieren gegenüber jenen Ausprägungen des Islam, die die freiheitlichdemokratische Grundordnung nicht akzeptieren. Die unsere Demokratie und unseren Lebensstil bekämpfen wollen.
Auch gegenüber Moschee- und Dachverbänden, die politischer Einflussnahme ausländischer Staaten unterstehen.
Die Politik muss den Mut haben, diese Grenzen aufzuzeigen. Sie müssen im Zweifelsfall auf juristischem Wege
definiert werden.
Eine deutliche Grenze gilt es aber auch zu jenen zu ziehen, die Muslimen Integrationsbereitschaft und
Integrationsfähigkeit per se absprechen. Deren Kritik am Islam sich als Sorge um Demokratie und christliches
Abendland tarnt, tatsächlich aber das Ressentiment verhüllt: die Ablehnung einer Gruppe von Menschen aufgrund
ihres Glaubens.
Wir müssen sehr viel stärker differenzieren – auch wenn das mit den steigenden Taktzahlen der öffentlichen
Erregung schwieriger wird. Wir sollten keine Atmosphäre entstehen lassen, in der gut integrierte Menschen sich
unserer Gesellschaft entfremden. Weil das Reden über „den“ Islam und „die“ Muslime – und das fast ausschließlich
in Problem-Kontexten – dazu führt, dass sie sich mitgemeint und abgewertet fühlen. Wenn über die Hälfte der
Türkischstämmigen in diesem Land das Gefühl hat, egal wie sehr sie sich anstrengen, nicht akzeptiert zu werden,
nimmt das auch uns, die Mehrheitsgesellschaft, in die Verantwortung.
Es täte uns überdies gut, die Polarisierung und Radikalisierung unserer Debatte in Sachen Islam kritisch zu
hinterfragen: Wer Probleme benennt, gilt schnell als islamfeindlich, womöglich gar als Rechtsradikaler. Und wer die
Daseinsberechtigung des Islam in Deutschland verteidigt, gilt umgekehrt als „Islamversteher“, der vermeintlich der
Unterdrückung von Frauen das Wort redet. Dass der heute hier vorgestellte Band erklärtermaßen eine Brücke
zwischen diesen beiden Lagern schlagen will, begrüße ich ausdrücklich. Ebenso wie die Tatsache, dass sich darin
einmal mehr muslimische Stimmen zu Wort melden. Letztlich braucht es eine innerislamische Auseinandersetzung,
eine Reformdiskussion unter den Muslimen selbst, um den Islam in unserer Demokratie zu entwickeln. Um einen Islam zu schaffen, der sich in Deutschland zu Hause fühlt. Der dazu gehören will. Das ist keine staatliche Aufgabe – und kann es auch nicht sein.
„Freiheit ist ansteckend.“ Auch dieser Satz stammt von Ernst-Wolfgang Böckenförde. Eine Überzeugung, die ich
teile. Freiheit wirkt über kurz oder lang attraktiv. Vor allem, wenn sie zum Greifen naheliegt. Viele Musliminnen und
Muslime, zahlreiche Menschen aus anderen Kulturen mit einem anderen Glauben, sind längst bei uns angekommen
und leben – wie Düzen Tekkal es in ihrem Beitrag nennt – ihren „German Dream“. Sie nutzen die Möglichkeiten, die
dieses Land jedem bietet: das Leben nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten. Erfolgreiche Integration als
gelebte Normalität. Ein Teil der Wirklichkeit, der in der öffentlichen Wahrnehmung häufig zu kurz kommt.
Die Anziehungskraft von Freiheit und die Anpassungsfähigkeit unserer offenen Gesellschaft, die es immer wieder
schafft, Neues zu integrieren und sich anzuverwandeln – das steht bei allen Schwierigkeiten auf der Habenseite.
Wir, Muslime und Nichtmuslime, dürfen in unseren Anstrengungen nicht nachlassen. Aber wir dürfen mit guten
Gründen auch zuversichtlich sein.