Die Neuordnung des Bevölkerungsschutzes in Deutschland



Ich kann mich noch gut erinnern, dass ich vor einigen Jahren – ich glaube 2003 – bei der Bundesdelegiertenversammlung Ihres Verbandes im Ulm gewesen bin. Ich war damals Abgeordneter in der Opposition und habe mich mit der Frage beschäf-tigt, wie wir die Bundeswehr richtig aufstellen sollten, um den neuen Bedrohungen in der Zeit nach dem Kalten Krieg gerecht zu werden.

Vieles, was uns damals beschäftigt hat, ist auch heute sehr aktuell. Der klassische Verteidigungsfall ist zum Glück eher unwahrscheinlich geworden. Aber dafür sind neue Bedrohungen entstanden, die im Zeitalter weltumspannender Kommunikation und Mobilität vor unseren Grenzen nicht Halt machen. Sie gehen von Krisenre-gionen ohne funktionierende Staatsgewalt aus, die zu wahren Brutstätten für Kri-minalität und Terrorismus geworden sind.

Terroristische Anschläge drohen uns aber übrigens auch von hier aufgewachse-nen Extremisten – und wir wissen, dass wir auch Anschläge mit unkonventionellen Kampfstoffen mit ins Kalkül ziehen müssen. Derzeit haben wir keine Anhaltspunkte für konkrete Anschlagsplanungen. Aber die Drohungen, die jetzt zum ersten Mal in deutscher Sprache im Internet veröffentlicht werden, gelten ausdrücklich auch Deutschland. Deshalb müssen wir die Gefahr terroristischer Anschläge nicht übertreiben, aber ernst nehmen.

Trotzdem wäre es ein Fehler, bei neuen Bedrohungen nur an Terrorismus zu denken. Das wäre dann so wie vor „9/11“, als die meisten von uns wegen Massenvernichtungswaffen besorgt waren, aber nicht an das Terrorismus-Szenario dachten, wie es dann eingetreten ist. Man bereitet sich ja immer gegen die Gefahr vor, der man zuletzt ausgesetzt war. Die Lehre daraus ist, dass wir in Verwundbarkeiten und Abwehrmöglichkeiten denken müssen. Denn das Spektrum der Bedrohungen für unsere Sicherheit wird eher breiter als schmäler. Dazu gehören insbesondere auch Angriffe auf unsere kritischen Infrastrukturen. Und dazu gehören im Zeitalter des Klimawandels natürlich auch Naturkatastrophen.

Gemeinsam haben alle diese Bedrohungen, dass sie die unmittelbare Versorgung und Sicherheit der Menschen auch hier in Deutschland gefährden. Sie treffen mit wenig Vorwarnung die Zivilbevölkerung vor Ort. Die Anschläge des 11. September 2001 und das Elbehochwasser im folgenden Jahr haben das verdeutlicht. Sie waren deshalb auch so etwas wie eine doppelte Zäsur, weil sie unmissverständlich den gesamtstaatlichen Handlungsbedarf beim Bevölkerungs- und Katastro-phenschutz aufgezeigt haben. Das hat auch bei den ewigen Skeptikern ein Um-denken bewirkt und dazu geführt, dass der zivile Bevölkerungs- und Katastro-phenschutz heute – wieder – ein wesentlicher Bestandteil unserer Sicherheitsvorsorge ist.

Dafür waren erhebliche Anstrengungen notwendig. Der Bund hatte ja nach dem Zerfall des Warschauer Paktes viele seiner Kapazitäten im Zivil- und Bevölkerungsschutz aufgegeben. „Friedensdividende“ haben wir das damals genannt und selbst so wichtige Instrumente des Zivilschutzes wie die Warnsirenen weitgehend abgeschafft. Der Bund stützte sich seither auf das Potential der Länder mit ihren Verwaltungen, den Feuerwehren und der Hilfsorganisationen.

Seit 2001 bauen wir nun unsere Fähigkeiten wieder auf und aus. Bund und Länder setzen sich damit auseinander, welche Kapazitäten wir brauchen, und wie wir unsere Ressourcen gesamtstaatlich am besten organisieren. Das ist rechtlich gar nicht so leicht. Nach unserer föderalen Verfassung engagieren sich die Länder und auch die Kommunen im Schutz der Menschen vor Alltagsgefahren bis hin zu Katastrophen. Der Bund dagegen ist hauptsächlich zuständig für den Schutz vor Kriegsgefahren. Das ergibt zwei separate Systeme, den Zivil- und den Katastro-phenschutz. Ergänzt wird dieses System durch die „zivil-militärische Zusammen-arbeit“, in deren Rahmen die Bundeswehr subsidiär Unterstützung leistet.

Das war lange von der Sache und von den Kapazitäten her die richtige Lösung. Allerdings ist schon in den 1960er Jahren deutlich geworden, dass es ganz ohne den Bund auch im Katastrophenschutz nicht geht. Deshalb unterstützt der Bund schon seit 1968 die Länder mit Fahrzeugen, Personal und Ausbildung. Aber inzwi-schen verlangen die neuen Bedrohungen ein noch besseres Zusammenwirken der Akteure im Bevölkerungsschutz.

Deswegen ist es gut, dass sich der Bund und die Länder Ende 2002 auf eine neue Rahmenkonzeption für den Zivil- und Katastrophenschutz geeinigt haben. Die „Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“ hat das Bewährte der föderalen Aufgabenteilung um neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit ergänzt. Die brauchen wir, wenn wir das gemeinsame Ziel eines effektiveren Kri-senmanagements erreichen wollen.

Die Gründung des neuen Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) 2004 steht dabei für einen beide Handlungsfelder integrierenden, übergreifenden Ansatz. Seine Aufgabe ist es, alle Bereiche der zivilen Sicherheitsvorsorge zu einem Schutzsystem für die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen zu verknüpfen.

Damit das funktioniert, haben die Bundesleistungen im Bevölkerungsschutz ein neues Profil bekommen. Der Bund hält nicht mehr wie früher pauschal Ressourcen nur für den Verteidigungsfall vor. Das System wird an die aktuellen Bedrohungs- und Gefahrenlagen angepasst. Manches, was rein auf den konventionellen Verteidigungsfall ausgerichtet war, zum Beispiel den Schutzraumbau, machen wir jetzt nur mehr rudimentär oder gar nicht mehr. Der Bund konzentriert sich auf Spezialfähigkeiten zur Abwehr besonderer Risiken, zum Beispiel den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten, oder auf ABC-Lagen. Da gibt es heute auch deshalb wieder größeren Handlungsbedarf, weil bei unseren Bemühungen um ein effizienteres Gesundheitssystem natürlich auch Krankenhausbetten eingespart werden, die klassische Reserven für den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz sind.

Die Länder unterstützt der Bund weiterhin da, wo es notwendig ist. Das macht er mit vielen kleineren und größeren Schritten, die auch die Zusammenarbeit verbessern. Mit dem Gemeinsamem Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern im BBK, kurz GMLZ genannt, haben wir jetzt eine ständig erreichbare Meldezentrale. Sie kann jederzeit ein flächendeckendes Lagebild von einer Katastrophe erstellen. Zusammen mit dem Deutschen Notfallinformationssystem deNIS ist eine Infra-struktur entstanden, die den Verantwortlichen mehr Übersicht gibt und damit zu besseren Entscheidungen beiträgt.

Zusammen markieren diese Schritte – und noch viele andere, auf die ich jetzt nicht ausführlich eingehen möchte – einen deutlichen Fortschritt gegenüber der Zeit vor 2002. Aber wir, besonders der Bund, müssen noch mehr tun. Das Bundeskabinett hat deshalb am 15. Oktober 2008 meinen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zivilschutzgesetzes beschlossen. Der Bundestag hat es am 29. Januar 2009 verabschiedet. Die Länder können nun künftig auch für den Katastrophenschutz auf die Zivilschutz-Ressourcen des Bundes zugreifen. Das macht die Zusammenarbeit effizienter. Und es erspart uns auch eine Menge Ärger im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags.

Wir brauchen aber auch eine wirksamere Koordination. Deshalb hat der Bund nun erstmals – bei einem Antrag der Länder, und nur auf Antrag der Länder – die Befugnis für zentrale Koordinierungsmaßnahmen. Das operative Krisenmana-gement bleibt bei den Ländern. Ein operatives Weisungsrecht des Bundes gegenüber Landesbehörden wird es nicht geben. Der Bund kann aber künftig koordinieren, wenn die Dimension einer Krise das erfordert. Damit haben wir un-seren föderalen Staat auch im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz handlungsfähig gemacht. Darauf weise ich gerade in einer Woche, in der sich die Föderalismuskommission trifft, gerne hin.

Wo wir noch besser werden müssen ist die zivil-militärische Zusammenarbeit. Die strikte Trennung zwischen Innerer und Äußerer Sicherheit taugt bei den heutigen Bedrohungen ja allenfalls noch als theoretische Unterscheidung. Sie ist übrigens international in der wissenschaftlichen Debatte und im Regierungshandeln vieler Staaten längst aufgegeben worden. Auch wir müssen uns in der Praxis von der reinen Lehre des territorialen Denkens verabschieden zugunsten eines Ansatzes, der Innere und Äußere Sicherheit integriert. Wir machen das im Übrigen auch schon im Ausland, zum Beispiel auf dem Balkan und in Afghanistan, wo wir zivile und militärische Mittel, Polizei und Bundeswehr gemeinsam einsetzen, weil es anders gar nicht geht.

Das bedeutet nicht, dass wir gewachsene Zuständigkeiten über Bord werfen soll-ten. Wir müssen aber schon Wege finden, wie wir alle Potentiale und Mittel der Inneren und Äußeren Sicherheit nutzen können, um asymmetrischen Bedrohun-gen wirksam zu wehren. Deshalb brauchen wir ein Gesamtverteidigungskonzept, das Kräfte der Inneren und Äußeren Sicherheit eng miteinander verzahnt.

Mit der CDU/CSU-Fraktion haben wir damals, als wir in der Opposition waren, ein solches Konzept vorgelegt. Darin stand viel von dem, was wir in der Großen Koali-tion umgesetzt haben, aber auch Einiges, wo uns der Koalitionspartner blockiert hat. Es muss ja auch etwas geben, worüber wir streiten und was wir dann in der nächsten Legislaturperiode – in einer anderen Konstellation – verwirklichen kön-nen. Kaum weitergekommen sind wir dort, wo es die stärksten ideologischen Vor-behalte gab und gibt: beim Einsatz unserer Soldatinnen und Soldaten im Inneren für den Heimatschutz. Was wurde da nicht alles behauptet und gemutmaßt. Vor der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 hieß es, man würde vor lauter Sicherheitskräften den Ball auf dem Spielfeld nicht rollen sehen. Ich würde Panzer vor Schulen postieren wollen, hat mal jemand gesagt, der sich besonders gut auskennt.

Wir alle haben erlebt, dass es Bedrohungen der Inneren Sicherheit gibt, mit denen keine zivile Stelle fertig werden kann. Und deshalb wäre es auch richtig, wenn die Bundeswehr mit ihren exklusiven Fähigkeiten – zum Beispiel beim „Air Policing“ oder bei der Abwehr atomarer, biologischer und chemischer Gefahren – komple-mentär eingesetzt werden könnte. Solche klar zugeschnittenen und begrenzten Aufgaben im Heimatschutz widersprechen nicht dem Geist unserer freiheitlichen Ordnung. Sie sind umgekehrt notwendig, damit dieser Staat sich gegen asymmetrische Bedrohungen verteidigen und sein Versprechen an die Bürger, so gut es geht für Sicherheit zu sorgen, einhalten kann.

Vielleicht gibt es auch deshalb solche Vorbehalte dagegen, weil Heimatschutz natürlich auch bedeutet, die Bundeswehr in der Fläche zu belassen. Das passt nicht Jedem in die Vorstellung von einer möglichst kleinen und kostengünstigen Armee. Vielleicht beißt es sich auch mit dem Wunsch vieler, die allgemeine Wehrpflicht abzuschaffen. Natürlich gibt es auch fachliche Gründe, die für eine Freiwilligenarmee sprechen. Aber manchem Gegner der Wehrpflicht geht es nicht nur um die Professionalität und Schlagkraft der Bundeswehr, sondern auch darum, die Verankerung der Streitkräfte in unserer Gesellschaft zu schwächen. Das Bild des Bürgers in Uniform passt nicht in die Vorstellungen derer, die gegen eine angebliche Militarisierung unserer Gesellschaft kämpfen. Deshalb haben wir ja immer noch die Diskussionen um das feierliche Gelöbnis, in dem manche kein öffentliches Bekenntnis zu unserer Demokratie, sondern rechte Umtriebe sehen wollen.

Lassen Sie mich an der Stelle ganz deutlich sagen: Die Bundeswehr und der Reservistenverband stehen mitten in unserer Gesellschaft und haben mit rechten Umtrieben nichts, aber auch gar nichts zu tun. Wer die deutsche Geschichte kennt, der kann froh und auch stolz sein auf die fest in unserer Demokratie verankerte Armee, die wir heute haben. Unsere Soldatinnen und Soldaten, ob aktiv oder Reservisten, sind ein großes Potential, besonders im Bevölkerungsschutz. Reservisten sind die besten Bindeglieder zwischen unseren Streitkräften und den zivilen Behörden. Sie kennen die Arbeitsweise der Bundeswehr und der zivilen Organisationen im Bevölkerungsschutz. Das hilft beiden Seiten und stärkt genau das, was immer gefordert aber immer noch zu wenig strukturell gefördert wird: die Interoperabilität der Akteure im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz.

Rechtliche Bedenken gegen diese Betätigung von Reservisten wird übrigens auch keiner vorbringen können. Denn der Reservist der Bundeswehr ist nach § 6c des Wehrpflichtgesetz eben auch potentieller Hilfeleister im Innern. Gegen diesen Einsatz im Inneren können meines Erachtens nicht einmal die größten Dogmatiker rechtliche Bedenken ins Feld führen.

Deshalb machen wir bei der Einbindung der Reservisten und der Nutzung ihrer Potentiale auch Fortschritte. Das neue Reservisten-Konzept sieht vor, dass Verbindungskommandos für lokale Katastrophenschutzübungen zur Verfügung stehen und in lokalen Krisenstäben die Unterstützungsteile der Bundeswehr bilden. Diese Verbindungskommandos, die ein Stabsoffizier der Reserve führt, haben eine herausgehobene Bedeutung, weil sie auch außerhalb eines Einsatzes als ständige Ansprechpartner und militärische Berater in Fragen des Katastrophen-schutzes zur Verfügung stehen. Sie erklären zum Beispiel die möglichen Unterstützungsleistungen der Bundeswehr.

Aktuell sind hier ungefähr 5000 Reservisten eingesetzt, die – im Gegensatz zu den nicht beorderten Reservisten – von der Bundeswehr geführt und für ihre Funktion als Verbindungsperson ausgebildet werden. Das passiert zum Teil auf der Akademie des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Die Reservisten werden also schon in der Ausbildung in die zivile Struktur integriert. Das neue Reservisten-Konzept ist ein Schritt hin zu einem pragmatischeren und sachlicheren Umgang mit der Rolle der Bundeswehr im Innern. Es stärkt die Rolle der Reservisten im Bevölkerungsschutz und macht ihre wertvollen Kenntnisse und Fähigkeiten besser nutzbar.

Es wäre ja auch grotesk, wenn wir ausgerechnet in dem Bevölkerungs- und Katastrophenschutzsystem der Welt, das so stark auf ehrenamtliche Kräfte setzt wie kein anderes, auf das große Potential ehrenamtlicher Reservisten verzichtet würde. Die über eine Million achthunderttausend Freiwilligen, die sich beim Technischen Hilfswerk, den Feuerwehren und den anderen hoch professionellen Hilfsorganisationen engagieren, sind das Rückgrat unseres nationalen Hilfeleistungssystems. Ob die Feuerwehren, das Deutsche Rote Kreuz, der Arbeiter-Samariter-Bund, die Johanniter Unfallhilfe, der Malteser Hilfsdienst oder die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft: Sie alle haben in den unterschiedlichsten Einsätzen, in großen und weniger großen Notlagen in Deutschland und in aller Welt bewiesen, welch wichtigen Dienst am Mitmenschen und für den Mitmenschen sie leisten.

In vielen dieser Organisationen dienen auch Reservisten. Ich glaube aber nicht, dass schon alle Akteure verstanden haben, welches Potential sie da in ihren Reihen haben. Vielleicht liegt das auch ein bisschen daran, dass Reservisten für Konkurrenz gehalten werden. Ich sehe keine Konkurrenz zu einer erweiterten eigenen Rolle von Reservisteninitiativen. Beides passt gut zusammen, weil es die zivil-militärische Zusammenarbeit stärkt und insgesamt gesehen auch unsere Reserven im Bevölkerungsschutz erhöht. Es können Situationen kommen – hof-fentlich nicht, aber wir müssen darauf vorbereitet sein – wo wir darüber froh sind.

Schon jetzt, das möchte ich ausdrücklich und verbunden mit einem Dank an alle Beteiligten sagen, hat sich im Bevölkerungsschutz viel verbessert. Wir haben Änderungen beschlossen und angestoßen, die manchmal viele Diskussionen brauchten. Das ist so in der Demokratie. Man kann mit besseren Argumenten überzeugen – so lange, bis ideologische Widerstände als solche erkannt und irgendwann überwunden werden.

Wir müssen auch beim Bevölkerungsschutz weiter nach besseren, integrierten und vernetzten Lösungen suchen. Das ist notwendig in einer vernetzten Welt mit grenzüberschreitenden Möglichkeiten und Gefahren. Aber es gilt erst Recht in einer Gesellschaft, die älter wird und tendenziell eher schrumpfen wird. Wir können es uns nicht leisten, irgendwelche Potentiale links liegen zu lassen.

Deshalb bin ich gespannt, welche Ergebnisse die Modellerprobung der Bundeswehr und des Reservistenverbandes Baden-Württemberg zeigen wird, die bis September des Jahres läuft. Dabei geht es ja darum, wie regionale Reservistenarbeitsgemeinschaften subsidiär eingesetzte Verbände der Bundeswehr unterstützen können. Und was das für Personal, Struktur, Fähigkeiten und Verfügbarkeit bedeutet.

Auch die weitere europäische Entwicklung birgt Potential. Da müssen wir sehen, dass wir die wechselseitige Hilfe unter den Mitgliedsstaaten besser koordinieren. Wir müssen darauf achten, das Gleichgewicht zwischen dem Prinzip der nationalen Verantwortung und dem Prinzip der Solidarität nicht zu verletzen. Die nationale Verantwortung kommt zuerst. Nur wo nationale Maßnahmen nicht ausreichen, müssen die Mitgliedsstaaten helfend beistehen. Denn nur subsidiäre Strukturen sind nachhaltig, auf Dauer tragfähig und geeignet für das ehrenamtliche Engage-ment.

Weil das so ist, glaube ich auch an die Zukunft eines von Ehrenamtlichen getra-genen Bevölkerungsschutzes und an eine wichtigere Rolle der Reservisten. Ich werbe dafür und bitte Sie darum, sich weiter zu engagieren. Ob mit oder ohne Uniform, ob militärisch oder zivil: Sie alle schützen unser Land und seine Menschen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für unsere Sicherheit und auch zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land. Gerade in Zeiten, in denen sich alles so unglaublich schnell ändert braucht unsere Gesellschaft Vorbil-der, die das vorleben. Dafür gilt Ihnen allen mein herzlicher Dank.