Was uns verbindet



Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt hat das Grundgesetz einen verlässlichen Rahmen geschaffen. Der freiheitliche Rechtsstaat ist weiterhin darauf angewiesen, dass wir uns auf den verantwortlichen Gebrauch der Freiheit einlassen.

von Wolfgang Schäuble

Vor 60 Jahren haben wir uns unter dem Grundgesetz versammelt. Es war ein Neubeginn nach den Brüchen und Verheerungen der ersten Hälfte des 20. Jahrhun-

derts. Der im Grundgesetz gefundene Konsens setzte eine dem Wirtschaftswunder ebenbürtige Kraft der Erneuerung frei. Die neue Rechts- und Werteordnung ermöglichte, die Hinterlassenschaften einer im monarchischen Prinzip erstarrten, verspäteten Nation, vor allem aber den wertezersetzenden und staatsverbrecherischen Totalitarismus der NS-Diktatur zu bewältigen. Das Grundgesetz etablierte den Garantierahmen für eine offene Gesellschaft, in deren Mittelpunkt die individuelle Entfaltung der Persönlichkeit und ihre Würde innerhalb der sozialen Gemeinschaft sowie die Offenheit für neue Entwicklungen stehen. Der Bundesrepublik des Grundgesetzes ist damit gelungen, was in und für Deutschland zuvor nicht möglich gewesen war: Die auch dank ihres wirtschaftlichen Erfolges rasch gewachsene und heute gefestigte Akzeptanz unserer Ordnung hat zu einer Kontinuität geführt, die nun drei Generationen dauert und die für die weitere Entwicklung unseres Landes eine gute Grundlage bildet.

Der Zusammenhalt unserer Gesellschaft, wie er in den ersten Jahren und Jahrzehnten des Grundgesetzes bestand, scheint heute allerdings durch manche Entwicklung gefährdet. Die gesellschaftliche Schere geht auseinander. Die Unterschiede in der Verteilung von Einkommen und Vermögen sind zu groß geworden, um noch unbefangen als legitim angesehen zu werden. Ernste Sorgen müssen der Rückgang familiärer Bindungen mit Folgen wie der Zunahme von Gewalt- und Jugendkriminalität oder der Verwahrlosung von Kindern machen. Die Älteren vermissen mehr und mehr Sekundärtugenden, etwa Anstand und Rücksichtnahme im täglichen Miteinander. Schamlose Selbstbereicherung auf Kosten der Allgemeinheit ist kein Einzelfall mehr. Wir erleben Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung, Sozialhilfebetrug und Selbstbedienung mancher Politiker und Manager. All das wirft die Frage auf, ob traditionelle Wertbindungen noch gewährleistet sind. Wenn das Neben- und Gegeneinander überhandnähmen und die Bürger das Gefühl hätten, sich weder auf ihre Mitmenschen noch den Staat verlassen zu können, wäre das ein ernstzunehmender Befund.

Der Böckenfördesche Satz, dass das Grundgesetz von Voraussetzungen lebe, die es selbst nicht schaffen könne, ist oft zitiert worden. Da das Grundgesetz andererseits den Rahmen für die Entwicklung einer Freiheitsordnung geschaffen hat, soll das Jubiläum Anlass sein, der umgekehrten Frage nachzugehen, welche Bedeutung unsere Verfassung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt hat und haben kann.

Die Bilanz dieser 60 Jahre ist positiv: Alle Gefährdungen gesellschaftlichen Zusammenhalts konnten unter und mit dem Grundgesetz bewältigt werden. Die bundesstaatliche Einheit unseres Staatswesens hat sich gefestigt. Länder, von denen manche jenseits historisch-landsmannschaftlicher Prägung entstanden waren, haben es vermocht, regionaler Identität Raum zu geben und ein eigenes Landesbewusstsein zu schaffen; so sehr, dass es umgekehrt kaum noch möglich scheint, den im Grundgesetz enthaltenen Auftrag zur Länderneugliederung zu erfüllen.

Ohne den verfassungsrechtlichen Auftrag hätte auch die deutsche Einheit nicht so reibungslos verwirklicht werden können. Es war das Verfassungsrecht in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht im Grundlagenvertragsurteil, das das Ziel der deutschen Einheit verbindlich gehalten hat – auch dann noch, als der politische und gesellschaftliche Konsens hierfür im Westen Deutschlands von breiten Kreisen aufgekündigt worden war. Den Zusammenhalt des Volkes hat das Grundgesetz auch dadurch gesichert, indem es uns ermöglicht – aber auch verpflichtet – hat, die Deutschen aufzuneh-

men, die jenseits des deutschen Staatsgebietes hinter dem Eisernen Vorhang zurückgeblieben waren.

Das Grundgesetz hat schließlich dazu beitragen, dass wir die tiefen, bis ins 20. Jahrhundert hinein prägenden konfessionellen Spaltungen in unserer Gesellschaft überwunden haben. Gleichermaßen identitätsstiftend wie -prägend ist die internationale Offenheit des Grundgesetzes: die gegen anfängliche Widerstände durchgesetzte und schließlich zum Konsens gewordene Westintegration, die Einbindung in das Werk der europäischen Einigung und in eine internationale Friedensordnung. Im Innern war das Grundgesetz die wegweisende Landkarte zur Gewährleistung rechtsstaatlicher Sicherheit.

Für diese Ausprägungen gesellschaftlichen Zusammenhalts hat das Grundgesetz einen verlässlichen Rahmen geschaffen. Kaum jemand stellt die institutionellen Grundentscheidungen in Frage, etwa die repräsentativ ausgerichtete Demokratie, das parlamentarische Regierungssystem, die Funktionsteilung und -verschränkung zwischen Bund und Ländern. Das sollte auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht durch unbedachtes Gerede in Zweifel gezogen werden. Umgekehrt darf der Erfolg der ersten 60 Jahre nicht dazu führen, dass wir die Augen vor neuen Herausforderungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt verschließen.

Dazu gehört vor allem die Heterogenität heutiger Lebensentwürfe, der Verlust tradierter Bindungen und damit zusammenhängend der Verlust von Gewissheiten. Dieser Prozess hängt auch mit gewonnener Freiheit zusammen. Er wurde schon ausgelöst durch den Individualismus und das Bekenntnis zu Personalität, Menschenwürde und Orientierung menschlichen Handelns an den Maßstäben der Vernunft, und er hat vor allen Dingen in den Aufbaujahren ungeahnte Kräfte freigesetzt. Erst in der Rückschau wird uns klar, dass sich dies nicht nur auf die Wirtschaft beschränkte. Trotz der Schmähungen, die die sogenannte Ära Adenauer im Hinblick auf ihre vermeintliche Kulturfeindlichkeit ertragen musste, sind in diesen Jahrzehnten die Grundsteine für ein kulturelles Leben gelegt worden, dessen Vielfalt ihresgleichen sucht.

Die Fortsetzung der Ausschöpf ung individueller Freiheit und ihrer Entgrenzung findet vor unser aller Augen in Entwicklungen statt, die wir unter dem Begriff „Globalisierung“ zusammenfassen. Die Auswirkungen der daraus folgenden Mobilität und des weltweiten Informationsaustauschs in „real time“ können wir heute kaum absehen: Sie reichen vom Bedeutungsverlust nationaler Grenzen, womit zwangsläufig – das haben wir in der Finanzkrise zu spüren bekommen – eine verminderte Steuerungsfähigkeit der Nationalstaaten einhergeht, über eine Veränderung der öffentlichen Kommunikation, insbesondere der Medien, bis hin zu einem grundlegenden Wandel alltäglicher Lebensumstände.

Die Veränderung der Kommunikation stellt auch neue Anforderungen an den Staat bei seiner Aufgabe, die grundrechtliche Ordnung zu schützen.

Dazu gehört der Datenschutz. Auch hier werden wir immer wieder prüfen müssen, ob bestehende Regelungen noch zeitgemäß sind und einen wirkungsvollen rechtsstaatlichen Schutz der Bürger vor unberechtigten Eingriffen gewährleisten. Die Gefahr droht weniger vom Staat als von privater Seite. Das Szenario eines „Datenschutz-GAUs“, wie kürzlich düster prognostiziert, steht allerdings nicht zu befürchten. Viel eher müssen wir uns darüber Gedanken machen, dass auch die virtuelle Welt nicht ohne Grenzen auskommt. Die Durchsetzung des Rechts muss jedenfalls auch im Internet gewährleistet sein.

Mit der gesellschaftlichen Entwicklung hängt auch der demographische Wandel zusammen. Große Familien werden weniger und scheinen zunehmend ein Privileg derer, denen Kinder keine Geldsorgen bereiten müssen, entweder weil es ausreichend vorhanden ist oder weil sie nicht aus eigener Erwerbstätigkeit leben. So erleben wir einerseits eine wachsende Zahl von Hochbetagten mit neuen Herausforderungen für die Gesellschaft und ihre Institutionen und andererseits eine sinkende Zahl junger Familienmitglieder, die Zeit und Gefühle in persönliche Zuwendung und private Hilfe investieren können.

Der Blick richtet sich deshalb auf den Staat. Doch nicht nur angesichts knapper Kassen bleibt auch die Suche nach sozialer Gerechtigkeit immer eine Herausforderung für den Zusammenhalt der Menschen, muss also die Frage nach der richtigen Ausgestaltung des verfassungsrechtlichen Sozialstaatsprinzips immer neu beantwortet werden. Eine Verlagerung von Verantwortung auf den Staat enthält immer auch die Gefahr, den Einzelnen weniger verantwortlich werden zu lassen. Dem Gemeinwohl ist damit wenig gedient, wenn wir aus den Grundrechten immer weitere Leistungsansprüche ableiten wollen. Eine freiheitliche Gesellschaft, wie sie im Grundgesetz konzipiert ist, basiert auf dem Grundverständnis, dass die Menschen eigenverantwortlich etwas für sich leisten und für andere Verantwortung mit übernehmen und einen Beitrag für die Gemeinschaft erbringen.

All diese Herausforderungen an gesellschaftlichen Zusammenhalt stellen sich so oder ähnlich auch in anderen Industrienationen. Wir sollten aber auch an einem Jubiläum selbstkritisch genug sein, zu fragen, ob einzelne Regelungen oder bestimmte Auslegungstendenzen der Verfassung hier und dort zu einer Verschärfung beigetragen haben.

An erster Stelle ist daran zu erinnern, dass in der Ordnung des Grundgesetzes Freiheit und Verantwortung zusammengehören. Dem Grundgesetz liegt kein Konzept verantwortungsloser, individualistischer Freiheit zugrunde, wie es bisweilen verfochten wird. Was in Artikel 14 Absatz 2 für das Eigentum ausgesprochen worden ist, ist keine Anomalie, mit der das Eigentum zurückgesetzt werden soll, sondern ein verallgemeinerungsfähiges Prinzip. Auch Freiheit verpflichtet. Der Hinweis des Bundesverfassungsgerichts auf die „Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit des Individu-

ums“ ist ebenso zutreffend wie selbstverständlich. Soziale Ansprüche müssen mit dem Gedanken der Wechselbezüglichkeit verknüpft werden. Die Inaugurationsrede Präsident John F. Kennedys hat in diesem Kontext Aktualität: Wer fragt, was der Staat für seine Sache tun kann, sollte zugleich sagen, was er selbst seiner Sache zuliebe tut oder zu tun bereit ist.

Der Fortbestand des freiheitlichen Rechtsstaates ist darauf angewiesen, dass wir uns auf den verantwortlichen Gebrauch der Freiheit einlassen. Das erreichen wir nicht durch einen bevormundenden Staat, der sich in alles regelnd einmischt. Im Gegenteil: Ein übermäßig fürsorgender Staat entmündigt die Bürger. Größere Freiheitsräume fördern die Übernahme von Verantwortung. Und die Übernahme von Verantwortung, das Engagement im persönlichen Umfeld stärken wiederum die Bindung der Menschen untereinander und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Das führt zu einer zweiten Beobachtung. Wir müssen darauf achten, dass nicht ein einseitiges Freiheitsverständnis bestehende vorstaatliche Bindungen gefährdet, statt ihnen Raum zu geben. Das gilt für das Wirken von Kirchen und Religionsgemeinschaften ebenso wie für die Familien. Der gemeinschaftliche Zusammenhalt ermöglicht es, gebietet es aber auch, dass der Staat sich zurücknimmt. Tut er es nicht, so läuft er Gefahr, bestehende Rechtsinstitute und Bindungen auszuhöhlen, ohne das entstehende Vakuum selbst auffüllen zu können. Die Dynamik im Berliner Schulsystem zeigt das: Zuerst wurde aufgrund einer vermeintlichen staatlichen Neutralität die religiöse Wertevermittlung in der Schule geschwächt. Anschließend wurde ein Wertevakuum diagnostiziert, das das Land nun mit staatlicher Wertevermittlung schließen will, die wiederum die religiöse, gesellschaftlich-autonome und personale Wertevermittlung noch weiter zu schwächen droht.

Erst in der Freiheit können sich Ehe und Familie, Religionsgemeinschaften, Wissenschaft und private Institutionen entfalten. So werden Werte und moralische Bindungen weitergegeben, die die Gesellschaft zusammenhalten und auf die der freiheitliche Staat angewiesen ist. Diese Voraussetzungen muss der freiheitliche Staat pflegen und stärken, gerade weil er sie selbst nicht schaffen kann. Das gilt erst recht in einer zunehmend heterogenen Gesellschaft. Dazu gehört, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Land identifizieren. In früheren Debatten wurde der Begriff des Patriotismus durch den des Verfassungspatriotismus ersetzt. Nötig für den Zusammenhalt einer Gesellschaft ist aber auch ein Patriotismus, der dem Einzelnen einen unmittelbaren, empathischen Zugang zu seinem Land ermöglicht. Ein bloßer Verfassungspatriotismus kann das nicht leisten. Identität, Zugehörigkeit hängt mit geteilten Gefühlen zusammen. Das darf eine Ordnung, die Freiheit nachhaltig gewährleisten will, nicht außer Acht lassen.

Wir müssen uns der Grenzen des Staates und seiner Verfassung bewusst bleiben. Wollte man dem Grundgesetz eine umfangrei-

che Handlungsanweisung darüber entnehmen, wie der gesellschaftliche Zusammenhalt zu gestalten und zu gewährleisten wäre, würden wir es über Gebühr strapazieren. Und auch unterhalb der Verfassungsebene muss man fragen, was der Staat dauerhaft und vernünftigerweise leisten kann. Die Politik neigt gelegentlich dazu, sich mit der Verschreibung von Heilmitteln zu überbieten – auch dort, wo es vielleicht gar keines gibt.

In diesen Kontext gehört die Notwendigkeit stärkerer Verfassungs- und Gesetzgebungsethik. Eine überbordende Verrechtlichung engt die Handlungsräume des Einzelnen wie der Gesellschaft ein. Gerade weil in einer immer komplexeren Welt die Aufgabe einer gelingenden rechtlichen Ordnung komplizierter wird, müssen wir uns um Klarheit und Lesbarkeit bemühen. Auch deswegen sollten wir der Versuchung widerstehen, jedes politische Ziel in der Verfassung zu verankern. Umgekehrt sollten wir auch dem Versuch wehren, immer mehr Gestaltungsfragen durch Verfassungsinterpretationen dem demokratischen Gesetzgeber zu entziehen. Nachhaltige Freiheit setzt die richtige Balance zwischen Demokratieprinzip und institutionellen Begrenzungen für Mehrheitsentscheidungen voraus. Im Übrigen scheint mir die doppelte Tendenz, einer Konstitutionalisierung der Tagespolitik einerseits und andererseits den Spielraum für andere Mehrheitsentscheidungen in der Zukunft durch Verfassungsänderungen zu begrenzen, eine der Ursachen dafür, dass unser Grundgesetz in dem vergangenen Jahrhundert an Ästhetik und Lesbarkeit so sehr verloren hat, dass daraus inzwischen auch ein verfassungspolitisches Problem geworden ist.

Nur in der Beschränkung auf eine rechtliche Grundordnung des Gemeinwesens kann die Verfassung ihre Funktion in einer offenen Gesellschaft erfüllen. Das Ausgreifen verfassungsrechtlicher Argumentation in alle gesellschaftlichen Bereiche dagegen zwingt entweder die der Verfassung innewohnende Statik der Gesellschaft insgesamt auf und kann so die Reaktionsfähigkeit auf neue Entwicklungen blockieren, oder umgekehrt könnte sich auch die Grundordnung, die eigentlich Halt geben soll, mit der Dynamik gesellschaftlichen Wandels infizieren.

Bei aller Notwendigkeit zu Kritik und Diskussion, die eine offene Gesellschaft voranbringen, dürfen wir das Erreichte nicht aus den Augen verlieren. Es gibt die Erfahrung, dass alles, was wir selbstverständlich zu besitzen glauben, in der individuellen Wertschätzung abnimmt. Jedes Ziel, das erreicht ist, droht an Bedeutung zu verlieren, und die Mühen, es zu verfolgen, verblassen. Das entspricht dem ökonomischen Gesetz vom abnehmenden Grenznutzen. Es lohnt sich, sich dies gelegentlich in Erinnerung zu rufen, wenn der Niedergang Deutschlands einmal wieder an die Wand gemalt wird. Wir dürfen nicht geringschätzen, was wir selbstverständlich zu besitzen glauben, was aber in Wahrheit zu den außerordentlichen Leistungen unserer Gemeinschaft und unserer freiheitlichen Ordnung des Grundgesetzes zählt: 60 Jahre institutioneller Kontinuität, ein hohes Maß an persönlicher Freiheit, eine leistungsfähige Wirtschaft, eine integre Polizei, die unter Beachtung rechtsstaatlicher Prinzipien Sicherheit gewährleistet, eine unabhängige Justiz, ein durchlässiges Bildungswesen mit guten Universitäten und – regional unterschiedlich – guten Schulen, verlässliche Infrastrukturen und ein durch Vielfalt gefordertes, nicht aber durch innere Spaltungen in seinem Bestand gefährdetes politisches Gemeinwesen. Der Blick in andere Länder zeigt, dass vieles davon nicht selbstverständlich ist. Wir haben allen Grund, nach 60 Jahren Grundgesetz selbstbewusst in die Zukunft zu schauen. Unser Grundgesetz ist gleichermaßen auf Stabilität und Offenheit hin angelegt. Das macht zuversichtlich, auch für seine Gestaltungskraft in einer sich weiter rasch wandelnden Welt.

(c) Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt am Main
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